• 03.08.2011, 11:36:40
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Grüne Wien/Ellensohn: Attacke der FPÖ auf Justiz ist unerträglich und scheinheilig

Urteil gegen Scheuch ist nur eines in einer langen Folge für FunktionärInnen der FPÖ

Wien (OTS) - "Wenn Mitglieder der selbsternannten Partei von
Saubermännern und -frauen, die immer nach Recht und Ordnung schreien,
selbst betroffen sind, dann wird plötzlich der Rechtsstaat in Frage
gestellt und von "üble Politjustiz" gesprochen. Es ist scheinheilig
und unerträglich, wenn die FPÖ die Schuld nun der unabhängigen Justiz
zuschiebt", kommentiert David Ellensohn, Klubobmann der Grünen Wien,
die Diskussion um die - nicht rechtskräftige - gerichtliche
Verurteilung des Kärntner FP-Landeshauptmannstellvertreters Uwe
Scheuch.

"Nach zahlreichen Verurteilungen von FP-Funktionären wegen schwerem
gewerbsmäßigem Betrugs, Untreue, Abgabenhinterziehung, Verhetzung,
Wiederbetätigung, unerlaubtem Waffenbesitz, pornografischer
Darstellung Minderjähriger, schwerer Körperverletzung und anderen
Delikten hat die FPÖ nun offenbar die wahre Schuldige gefunden: die
Justiz.", so Ellensohn. "Doch nicht die Justiz ist das Problem der
FPÖ, sondern die zahlreichen Funktionärinnen und Funktionäre, die in
dieser Partei Verantwortung übernommen und offensichtlich ein Problem
beim Einhalten der Rechtsordnung hatten. Das gilt nicht nur für so
komplizierte Gesetzesmaterien wie die Bundesverfassung oder das
Verbotsgesetz, sondern auch für ganz "normale" Delikte wie Betrug
oder Körperverletzung", erklärt Ellensohn.

"Mitglieder der FPÖ geben nicht nur politisch gefährlichen Unsinn von
sich, in dem sie zB laut über die positiven Auswirkungen der
Abschaffung der Gewerkschaften nachdenken, viele haben sich in der
Vergangenheit auch in strafrechtlichem Sinne als gefährlich
herausgestellt. Die FPÖ ist nicht die Partei der Anständigen und
Fleißigen, als die sie sich präsentieren will. In anderen Parteien
wäre der Rücktritt des Betroffenen selbstverständlich, nur bei der
FPÖ nicht. Die FPÖ hat ja immer wieder Probleme mit kriminellen
Funktionären in ihren Reihen, da ist eine weitere Verurteilung
anscheinend nichts Außergewöhnliches." schließt Ellensohn.

Rückfragehinweis:
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