• 01.08.2011, 15:07:47
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  • OTS0187 OTW0187

"Volksbegehren Bildungsinitiative": Eintragungszeitraum festgesetzt

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Inneres hat heute den am
11. Juli 2011 eingebrachten Antrag auf Einleitung eines
Volksbegehrens mit der Bezeichnung "Volksbegehren Bildungsinitiative"
statt-gegeben. Der Eintragungszeitraum ist auf den Zeitraum vom 3.
November 2011 bis zum 10. November 2011 festgesetzt worden; Stichtag
ist der 29. September 2011.

Dem Einleitungsantrag zum Volksbegehren waren - nach Angaben der
Proponenten - 51.817 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben.
Die tatsächliche Zahl steht noch nicht fest. Auf die Gültigkeit
überprüft wurde bislang die für eine Stattgebung des
Einleitungsan-trags erforderliche Anzahl von 8.032
Unterstützungserklärungen.

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande
kommt, die in parla-mentarische Behandlung genommen werden kann, sind
100.000 gültige Eintragungen erfor-derlich, wobei die Zahl der
vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen auf diese
Eintra-gungen angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle
österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in
Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am letzten Tag des
Ein-tragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung für Wahlangelegenheiten
Mag. Robert Stein
Tel.: +43-(0)1-53126-2051
mailto:[email protected]

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