- 01.08.2011, 10:47:01
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Rauch zu Busek: Behörden haben im Fall Golowatow richtig gehandelt
Entscheidung auf Basis der Fakten – Buseks Wortmeldungen sind entbehrlich
Wien, 1. August 2011 (ÖVP-PD) Zu den heutigen Aussagen von
Erhard Busek im Kurier hält ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch drei
Fakten fest: "Fakt 1: Die Einlieferung in eine Justizanstalt kann
nur mit einem gültigen Haftbefehl oder bei hinreichendem
Tatverdacht erfolgen. Fakt 2: Diese Kriterien waren bei Golowatow
nicht gegeben, deshalb war eine Überstellung in die Justizanstalt
rechtlich unzulässig. Und Fakt 3: Die österreichischen Behörden
haben österreichisches Recht richtig angewandt." Für den ÖVP-
General ist deshalb Buseks Wortmeldung entbehrlich. "Die
zuständigen Behörden haben auf Basis der Fakten richtig gehandelt.
Das bestätigen auch renommierte Strafrechtsexperten", so Rauch
abschließend. ****
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien,
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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