• 29.07.2011, 12:52:54
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LR Edlinger-Ploder: Sanfte Erinnerung an den Generationenvertrag - "Pflegeregress ist fair und maßvoll"

Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder zur Wiedereinführung des Pflegeregresses in der Steiermark

Graz (OTS) - Vorbehaltlich des Regierungsbeschlusses am Montag
tritt der Pflege-Regress in der Steiermark Anfang August in Kraft.
Für Angehörige von bereits in Pflegeheim befindlichen Personen gibt
es eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2012. Rückwirkende Zahlungen
sind ausgeschlossen.

Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder bezeichnet die Regressregelung
des Landes Steiermark als fair und maßvoll, zumal schon jetzt eine
Unterhaltsverpflichtung nach dem ABGB für Kinder und Enkelkinder,
Eltern und Großeltern bzw. Ehegatten besteht. Während der Unterhalt
jedoch eine Kostenrückerstattung etwa für nicht gedeckte
Pflegeheimkosten bis zu 33 Prozent des Einkommens vorsieht, gibt es
im Regress eine Obergrenze von 10 Prozent des Nettoeinkommens von
Kindern gegenüber ihren Eltern und eine Obergrenze von 15 Prozent des
Nettoeinkommens von Eltern gegenüber ihren Kindern. Anders als beim
Unterhalt sind Großeltern und Enkelkinder nicht regresspflichtig.

Im Fall der Pflege bedeutet der Regress eine Rückforderung der
Sozialhilfeverbände bzw. der Stadt Graz an Kinder, wenn
Vater/Mutter/Eltern in einem Pflegeheim gepflegt werden oder eine
Rückforderung an Eltern, wenn Kinder in einem Pflegeheim gepflegt
werden und die Einkünfte (Einkommen/Pension und Pflegegeld und
Vermögen) des Pflegeheimbewohners für die Deckung der
Pflegeheimkosten nicht ausreichen. Für Angehörige von
Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, gibt es keinen
Regress.

Die Höhe des Regress ist nach Einkommen sozial gestaffelt und
gedeckelt. Unter 1500 Euro Nettoeinkommen wird kein Regress fällig.
Zwischen 1500 und 1599 Euro Nettoeinkommen im Monat zahlen Kinder für
ihre Eltern vier Prozent oder bis zu 64 Euro. Bis 1699 Euro sind 4,5
Prozent (Euro 76,50) fällig, bis 1799 Euro fünf Prozent. Das Ganze
steigert sich in Hunderterschritten bis 2700 Euro netto: Ab da sind
zehn Prozent des Nettoeinkommens zu zahlen.

Wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind,
zahlt jedes Kind die von seinem Einkommen errechnete Summe. Sollten
dadurch die tatsächlichen Kosten der Pflegeheimunterbringung
überschritten werden, wird für jedes Kind der Regress aliquot
reduziert. Sollten bei mehreren Kindern einzelne Einkommen haben,
andere nicht, müssen die Kinder mit Einkommen nicht die
Unterhaltsverpflichtung für ihre Geschwister ohne Einkommen
übernehmen.

Wenn Eltern gegenüber ihren Kindern regresspflichtig sind beginnt die
Forderung bei neun Prozent für Einkommen zwischen 1500 und 1599 Euro
und steigert sich auf fünfzehn Prozent für Nettoeinkommen über 2700
Euro.

Wird ein Ehepartner im Pflegeheim betreut, gilt an der Stelle einer
Regress\x{2588}forderung die Unterhaltspflicht nach dem Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch (Bundesgesetz). Diese wird vom Gericht
festgelegt.

Nicht zur Zahlung von Regress herangezogen werden Großeltern oder
Enkelkinder, Schwiegereltern oder Schwiegersöhne/töchter. Auch deren
Vermögen bleibt so wie das Vermögen von Eltern bzw. Kindern
unangetastet. Lediglich das Vermögen des Pflege-heimbewohners ist für
die Begleichung offener Forderungen aus dem Pflegeheim relevant.

Verbleiben auch nach Einhebung des Regress noch offene Kosten,
übernimmt diese die öffentliche Hand, bzw. der Steuerzahler.

Die Begründung für die Wiedereinführung des Regress in der Steiermark
wurzelt im "Generationenvertrag". Edlinger-Ploder: "Es ist fair und
vertretbar, dass nach Ausschöpfung aller Einkommen der Person, die
die Pflege in Anspruch nimmt, Eltern für Kinder bzw. Kinder für
Eltern wenigstens für einen Teil der nicht gedeckten Kosten
aufkommen, bevor die öffentliche Hand - also der Steuerzahler -
einspringt."

"Die Einführung des Regress ist auch eine Notwehrmaßnahme der Länder
gegenüber dem Bund, denn die Pflegefinanzierung ist mit der
derzeitigen Pflegefondsfinanzierung von einer nachhaltigen Lösung
weit entfernt. Eine Lösung ist aber dringend erforderlich, denn bis
ins Jahr 2020 steigen die Pflegekosten österreichweit um weitere 2
Milliarden Euro", betont Edlinger-Ploder.

Rückfragehinweis:
Johannes Hödl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Büro Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder
0316-877 5945

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