- 26.07.2011, 10:20:36
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Hundstorfer begrüßt Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Neuer Gesetzesentwurf bringt strengere Regelungen für die Vermittlung von Wertpapieren
Wien (OTS/BMASK) - Bei der Wertpapiervermittlung durch
Finanzdienstleistungsassistenten ist es in der Vergangenheit immer
wieder zu Problemen gekommen. Bei den Konsumentenschutzorganisationen
hatten sich Beschwerden über einzelne, vorwiegend für
Strukturvertriebe oder für mehrere Auftraggeber tätige Vermittler
gehäuft. Besonders die mangelnde oder fehlende Beratung wurde
kritisiert.
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer zeigt sich vor diesem
Hintergrund erfreut über den heute im Ministerrat beschlossenen
Gesetzesentwurf zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetz und der
Gewerbeordnung: "Die strengere Regelung schafft bessere
Rahmenbedingungen am Finanz- und Wertpapiermarkt. Die neue
gesetzliche Regelung gewährleistet mehr Sicherheit für die
VerbraucherInnen und Verbraucher", so Hundstorfer.****
In Zukunft wird ein reglementiertes Gewerbe für
Wertpapiervermittler geschaffen, das unter Anderem eine Beschränkung
der Zahl der Auftraggeber, Aus- und Fortbildungsvorschriften, genau
definierte Tätigkeitsbereiche und konkrete Haftungsvorschriften
vorsieht. Künftig haften zudem alle Auftraggeber solidarisch, wenn
sich der Vermittler nicht ausreichend deklariert.
Nach der bisherigen Rechtslage konnten
Finanzdienstleistungsassistenten Veranlagungen von Banken,
Versicherungen und Wertpapierfirmen an VerbraucherInnen vermitteln,
ohne dass dafür der Nachweis von Finanzdienstleistungskenntnissen
erforderlich war. Zusätzlich waren Finanzdienstleistungsassistenten
oftmals für mehrere Auftraggeber tätig, wodurch es kaum Transparenz
bei den Vertretungsverhältnissen gab.
Spätestens in 2 Jahren soll es nur mehr ausgebildete Vermittler
geben. (schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag.a Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
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