- 20.07.2011, 11:06:27
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Trotz Reisewarnung 90 Prozent Stornogebühr verrechnet
AKNÖ will deutschen Reiseveranstalter klagen
Wien (OTS) - Wegen politischer Unruhen wollte eine
Niederösterreicherin ihren Ägypten-Urlaub kostenlos stornieren. Das
wäre aufgrund der Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums
möglich. Doch ein deutscher Reiseveranstalter stellt sich quer. Die
AKNÖ will nun klagen.
Es war schon alles geplant. Die Niederösterreicherin wollte Anfang
des Jahres dem kalten Winter entfliehen und eine Woche Bade- und
Sightseeing-Urlaub in Ägypten verbringen. Doch der "Arabische
Frühling" machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Die politischen
Umbrüche in Ägypten haben auch das österreichische Außenministerium
dazu veranlasst, eine offizielle Reisewarnung auszusprechen. Für die
Frau war klar: Sie muss ihre Reise wohl oder übel absagen.
Dabei hatte die Niederösterreicherin aufgrund der Reisewarnung
eigentlich das Recht, die Reise kostenlos stornieren. "Die Rechtslage
in Österreich ist klar", weiß AKNÖ-Konsumentenexperte Mag. (FH)
Manfred Neubauer. Das hat der deutsche Reiseveranstalter jedoch
anders gesehen und eine Stornogebühr in Höhe von 90 Prozent der
Reisekosten verlangt. Ein kostenloses Reisestorno wurde mit dem
Argument abgelehnt, dass es in Deutschland keine offizielle
Reisewarnung für Ägypten gab. Ein kostenloser Rücktritt könne dabei
aber auch ohne offizielle Reisewarnung zulässig sein, so Neubauer.
"Wenn die Intensität und das Ausmaß der Ereignisse so groß sind, wie
es in Ägypten der Fall war, muss ein kostenloses Storno auch bei
einem deutschen Reiseveranstalter möglich sein."
Neubauer: "Bereiten Klage vor"
Der Reiseveranstalter zeigte sich in den vergangenen Monaten selbst
nach zahlreichen Interventionen seitens der AKNÖ uneinsichtig. In der
Stornoabrechnung wies das Unternehmen sogar darauf hin, dass 10
Prozent der bereits bezahlten Reisekosten nur dann rückerstattet
werden, wenn die Kundin auf weitere Schritte verzichte. "Das kommt
einer Drohung gleich und ist weder seriös noch zulässig", zeigt sich
Neubauer erstaunt über diese Vorgehensweise. Die Kundin habe lange
genug auf ein ernstzunehmendes Angebot gewartet. "Der
Reiseveranstalter hat bis jetzt nicht eingelenkt. Es führt wohl kein
Weg an einer gerichtlichen Klage vorbei", verkündet Neubauer.
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Konsumentenberatung
Mag. (FH) Manfred Neubauer
Tel.: 01/58883-1335
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