• 19.07.2011, 13:45:34
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  • OTS0138 OTW0138

Monitoringausschuss fordert Umsetzung des Rechts auf Persönliche Assistenz

Stellungnahme des Überwachungsgremiums zeigt Versäumnisse bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Österreich auf

Wien (OTS/BMASK) - Der für die Überwachung der Einhaltung der UN
Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen" (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige
Monitoringausschuss fordert in seiner jüngsten Stellungnahme den
Ausbau von Persönlicher Assistenz in Österreich.****

Die Unterstützungsmaßnahme Persönliche Assistenz "ist ein
Schlüssel in der Gewährleistung von Unterstützung, die
Selbstbestimmung im Sinne der Konvention möglich macht", hält die
Vorsitzende, Marianne Schulze, anlässlich der Veröffentlichung der
Stellungnahme "Modelle Persönlicher Assistenz" fest und ergänzt:
"Persönliche Assistenz ist auch ein Teil des Menschenrechts auf
Inklusion."

In der nun vorgelegten Stellungnahme werden die Mängel in der
Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung aufgezeigt. Anhand von
Beispielen wird veranschaulicht, dass es derzeit für Menschen mit
Behinderungen in Österreich keine ausreichende bzw. bedarfsgerechte
Finanzierung der Persönlichen Assistenz gibt. Dies steht in
unmittelbaren Widerspruch zu der im Jahr 2008 vom Nationalrat
ratifizierten Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen.

Ziel muss eine bundeseinheitliche einkommensunabhängige,
bedarfsgerechte Persönliche Assistenz sein, die die Grundlage für ein
selbstbestimmtes Leben darstellt. Der Fokus ist laut Vorgaben der
Konvention auf den individuellen Unterstützungsbedarf mit dem Ziel
maximaler Selbstbestimmung zu legen.

Am 28. April fand eine öffentliche Sitzung des Ausschusses in
Innsbruck statt. Sie bot die Gelegenheit, den Entwurf zur nun
fertiggestellten Stellungnahme zu diskutieren. "Die Stellungnahme ist
durch die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Sitzung verbessert
worden", zeigt sich die Vorsitzende erfreut und sieht darin "eine
deutliche Bestätigung für partizipative Prozesse".

Im März hat das Parlament den Sozialminister aufgefordert, mit
den Bundesländern eine bundesweite Regelung zu erarbeiten. "Dies
bestätigt die Aktualität des Themas und auch die komplementäre Arbeit
zwischen Institutionen wie dem Parlament und dem Ausschuss", ergänzt
Schulze.

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des unabhängigen
Monitoringausschusses, www.monitoringausschuss.at, als Volltext und
in leichter Sprache veröffentlicht worden. Ebenfalls abrufbar sind
eine Zusammenfassung der Rückmeldungen und das Protokoll der
öffentlichen Sitzung am 28. April. (Schluss)

Rückfragehinweis:

Büro des Monitoringausschusses
   Wolfgang Iser
   Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
   Tel: +43 1 71100 6301
   Fax: +43 1 718 94 70 1150
   E-Mail: [email protected]
    [email protected]
   Website: www.monitoringausschuss.at

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