• 18.07.2011, 11:29:55
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PRVA: LobbyG schafft Ungleichbehandlung für PR-Agenturen

PRVA-Stellungnahme zum LobbyG

Wien (OTS) - In seiner Stellungnahme im Rahmen des
Begutachtungsverfahren zum Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz - LobbyG kritisiert der PRVA
(Public Relations Verband Austria) vor allem die Schlechterstellung
von Agenturen gegenüber allen anderen Interessenvertretern. Weitere
Kritikpunkte sind u.a. die breite und Graubereiche-schaffende
Definition von Lobbying und die Höhe der Gebührensätze. "Um die
Materie ausführlich und breit zu diskutieren, unterstützen wir die in
der Öffentlichkeit bereits diskutierte Idee, eine parlamentarische
Enquete zum Gesetzesentwurf abzuhalten", so die PRVA-Präsidentin
Ingrid Vogl.

Der PRVA begrüßt prinzipiell die geplante Einführung eines
Interessenvertretungs-Registers (IVR) als Beitrag zu mehr Transparenz
in der Interessenvertretung, erkennt allerdings beim vorliegenden
Entwurf eine überschießende und nicht zweckgemäße Anlassgesetzgebung.

Vor allem die Ungleichbehandlung von Agenturen gegenüber Verbänden
und anderen Interessenvertretungen sticht ins Auge. So müssen nach
dem vorliegenden Entwurf nur Agenturen Aufträge und deren Umfang
sowie ihren Gesamtumsatz offenlegen, Verbände und andere
Interessenvertretungen müssen das hingegen nicht tun. Auch müssen
Agenturen ihre Mitarbeiter/innen explizit nennen, Verbände dürfen auf
ihre Website verweisen. Insbesondere die Offenlegung von
Auftraggebern sowie Auftragsgegenstand und -umfang bedeutet eine
massive Diskriminierung von PR-Agenturen, die Lobbyingaufträge
übernehmen bzw. erfüllen. "Wenn lediglich Agenturen die Themen ihrer
Lobbyingaktivitäten transparent machen müssen, bedeutet das eine
Schädigung der Marktposition von Agenturen", betont Vogl

Die im Entwurf enthaltene äußerst breite Definition von Lobbying
schafft zu viele Graubereiche, ist aus der Sicht des PRVA nicht
administrierbar und überschießend. Nach der vorliegenden Definition
müssten im Grunde alle Mitarbeiter/innen aller Agenturen gemeldet
werden, um nicht in die Gefahr einer Rechtsverletzung zu kommen.
Auch gegenüber der Rechtsberatung gilt es den Geltungsbereich zu
präzisieren

Die nach dem Gebührengesetz vorgesehenen Gebührensätze erscheinen
dem PRVA als für die PR-Branche zu hoch. Gerade für kleine Agenturen,
die Lobbyingtätigkeiten nur am Rande anbieten bzw. durch die breite
Definition von Lobbying selbst wegen ihrer klassischen PR-Tätigkeiten
zur Eintragung verpflichtet sind, bedeuten die Gebühren für das
Unternehmen und alle relevanten Mitarbeiter/innen eine
unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung.

Aus Sicht des PRVA kann das LobbyG nur ein Element eines Bündels
von Maßnahmen sein, die sich insbesondere der Unvereinbarkeit von
politischen Funktionen und Nebentätigkeiten, der Parteienfinanzierung
und der Korruptionsbekämpfung widmen. Der vorliegende Entwurf birgt
aber zahlreiche Gefahren elementaren wirtschaftlichen Schadens für
die gesamte PR-/Lobbying-/Kommunikations-Branche, ohne dabei aber
demokratiepolitischen Nutzen zu stiften. Der PRVA fordert vor allem
eine konsequente und umfassende Regelung, die alle
Interessenvertreter gleich behandelt.

Die vollständige PRVA-Stellungnahme zum LobbyG unter: www.prva.at

Der PRVA ist der größte unabhängige Kommunikationsverband
Österreichs. Mitglieder sind knapp 600 PR-Fachleute aus Agenturen,
Unternehmen, Organisationen, Institutionen, Gebietskörperschaften und
der Politik sowie 71 PR-Agenturen. Ziel des PRVA ist neben der
Interessenvertretung seiner Mitglieder, die fachlich fundierte Aus-
und Weiterbildung sowie die laufende qualitative Weiterentwicklung
der Branche. Die Mitglieder sind zur Einhaltung des PRVA-Ehrenkodex
und des Athener Codex verpflichtet. www.prva.at

Rückfragehinweis:
Dr. Ingrid Vogl, PRVA-Präsidentin,
Tel.: 0664/623 1053; mailto:[email protected]
Mag. Petra Schwiglhofer, PRVA-Sekretariat,
Tel.: 01/ 715 15 40; mailto:[email protected]

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