• 18.07.2011, 10:57:08
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AKNÖ: Bundesregierung spart auf Kosten behinderter Menschen

Präsident Haneder fordert: "Zielgerichtete Förderungen statt sozialem Kahlschlag"

Wien (OTS/AKNÖ) - Die Bundesregierung kürzt flächendeckend den
Mobilitätszuschuss für Behinderte um fast ein Viertel. Das ist eine
Förderung für Betroffene, die auf dem Weg zur Arbeit wegen ihrer
Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und auf
das eigene Auto angewiesen sind. "Da wird mit dem Rasenmäher
drübergefahren", kritisiert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.

"Ich komme kaum dazu, den Telefonhörer aus der Hand zu legen",
schildert AKNÖ-Sozialrechtsexperte Reinhard Schmitt. In den
vergangenen Tagen erhielten behinderte ArbeitnehmerInnen amtliche
Post: Wer auf dem Weg zur Arbeit auf das eigene Auto angewiesen ist,
bekommt nur mehr 580 Euro im Jahr. "Bisher waren es 780 Euro. Die
Kürzung um fast ein Viertel wurde lapidar mit Budgetzwängen
begründet", beschreibt Schmitt. "Dabei trifft es genau die Menschen,
die aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel
benutzen können und auf das eigene Auto nicht verzichten können, wenn
sie zur Arbeit fahren." Laut Auskunft des AKNÖ-Experten ist es die
zweite Einsparung zu Lasten behinderter Menschen in diesem Jahr: "Zu
Jahresbeginn wurde die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe für
behinderte ArbeitnehmerInnen abgeschafft." Dass gleichzeitig der
monatliche Steuerfreibetrag für Betroffene angehoben wurde, bringe
wenig, sagt Schmitt: "Das bringt nur denen einen kleinen Ausgleich,
die genug verdienen."

Kritik kommt auch von AKNÖ-Präsident Hermann Haneder: "Behinderten
Menschen wird der Weg zur Arbeit erschwert. Das ist ein fatales
Signal." Dieser "soziale Kahlschlag" ist für ihn unverständlich. "Da
wird mit dem Rasenmäher drübergefahren". Er fordert zielgerichtete
Förderungen: "Bisher hat es den Mobilitätszuschuss ohne Antrag und
ohne soziale Staffelung gegeben. Wenn man schon sparen muss, wäre es
sinnvoller, vom bisherigen Gießkannenprinzip wegzukommen und
stattdessen den Zuschuss mit sozialer Staffelung auszubezahlen. Davon
hätten vor allem einkommensschwache behinderte Menschen etwas."

Rückfragehinweis:
AKNÖ Arbeits- und Sozialrecht, Reinhard Schmitt
01/58883 - 1333
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at

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