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OTS0023   17. Juli 2011, 12:36

Wiener Wohnen gewährte nur Kronen Zeitung Zutritt bei Räumung des Lobmayrhofes

Grüne prüfen rechtliche Konsequenzen


"Es ist unakzeptabel, dass Wiener Wohnen, als
Eigentümer des geräumten Lobmayrhofes, nur der Kronen Zeitung Zutritt
gewährt und alle anderen JournalistInnen bei der Berichterstattung
behindert hat", meint Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Wiener
Grünen anlässlich der Räumung am vergangenen Donnerstag.
"Wir werden es nicht akzeptieren, dass Eigentumsrechte über der
Meinungsfreiheit stehen und je nach politischen Bedarf ausgewählte
Berichterstatter das Meinungsbild steuern können. Hebein wurde von
den BesetzerInnen gerufen, um vor Ort zwischen BesetzerInnen und
Wiener Wohnen bei den angekündigten Gesprächen zu vermitteln. Doch
Wiener Wohnen verweigerte Gespräche und ließ den Lobmayrhof räumen.
Die "Verbannung" fast aller MedienvertreterInnen (mit einer Ausnahme:
der Kronen Zeitung) lässt eine Verletzung der Medienfreiheit
vermuten.
Medien erfüllen in einer Demokratie eine wichtige Kontrollfunktion.
Diesen die Möglichkeit zu nehmen, die Räumung des Lobmeyerhofes zu
verfolgen, wirft ein höchst fragwürdiges Licht auf jene, die diese
Anordnung gegeben haben" meint Daniela Musiol, Verfassungssprecherin
der Grünen im Parlament.
"Wir prüfen derzeit, welche rechtlichen Konsequenzen dieses
Vorgehen haben kann" so Musiol weiter "denn eines ist klar: wir Grüne
werden nicht zulassen, dass in Österreich derart mit Menschenrechten
umgegangen wird".
Kein Land in der EU wurde in den vergangenen zehn Jahren öfter vom
Menschenrechts-Gerichtshof verurteilt: 24 Mal verstieß Österreich
gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0023 2011-07-17 12:36 171236 Jul 11 FMB0001 0229



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