• 15.07.2011, 14:00:42
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  • OTS0124 OTW0124

EANS-Hauptversammlung: RÖDER Zeltsysteme und Service AG / Einberufung der Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft

Am Lautenstein

D - 63654 Büdingen-Wolferborn

- Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 -

- ISIN DE0007066003 -

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur
                       Ordentlichen Hauptversammlung 2011
                  Am Freitag, dem 26. August 2011, um 10:00 Uhr
                       Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT
             Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme  und
        Service AG zum 31.12.2010, der den  Vorschlag  des  Vorstands  für  die
        Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat  gebilligten
        Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des  zusammengefassten  Lageberichts
        des  Vorstands  für  die  Gesellschaft  und   den   Konzern   für   das
        Geschäftsjahr 2010, des erläuternden  Berichts  des  Vorstands  zu  den
        Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
        Handelsgesetzbuches  und  des  Berichtes  des  Aufsichtsrates  für  das
        Geschäftsjahr 2010

        Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service  AG
        zum 31.12.2010, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung  des
        Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
        zum 31.12.2010, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für  die
        Gesellschaft  und  den  Konzern  für  das   Geschäftsjahr   2010,   der
        erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289  Absatz  4
        und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und  der
        Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 können  vom  Tage
        der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch  im
        Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.  Auf  Wunsch  wird  jedem
        Aktionär unverzüglich  und  kostenlos  eine  Abschrift  der  Unterlagen
        erteilt.   Die   vorgenannten   Unterlagen   werden   auch    in    der
        Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen  Bestimmungen
        erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung,  da  der
        Aufsichtsrat   den   vom    Vorstand    aufgestellten    Jahres-    und
        Konzernabschluss bereits gebilligt hat und  der  Jahresabschluss  damit
        festgestellt ist.

     2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember
        2010

        Vorstand  und  Aufsichtsrat  schlagen   vor,   den   Bilanzgewinn   des
        Geschäftsjahres 2010 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von
EUR
        25.820.770,21 wie folgt zu verwenden:

        Ausschüttung einer Dividende von

        EUR 3,90 je Aktie, insgesamt         EUR   3.432.000,00

Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 22.388.770,21

EUR 25.820.770,21

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
        das Geschäftsjahr 2010.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
        im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

     4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
        für das Geschäftsjahr 2010.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
        Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu
        erteilen.

     5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

        Der   Aufsichtsrat   schlägt   vor,   die   NEXIA    -    DHPG    GMBH,
        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     -      Steuerberatungsgesellschaft,
        Gummersbach, als Abschlussprüfer  für  den  Jahresabschluss  der  RÖDER
        Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für
        das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

   Unterlagen zur Hauptversammlung
   Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service
   AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der
   Aktionäre aus:

   •  Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das
      Geschäftsjahr 2010,
   •  Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
   •  Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010
   •  Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und
      Service AG für das Geschäftsjahr 2010
   •  Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4
      und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
   •  Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine  Abschrift
   der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die  Unterlagen  werden  auch  in

der Hauptversammlung der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zur
Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen
werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der
Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen
sind-, mithin bis Freitag, 19. August 2011, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den
Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Freitag,
05. August 2011, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Die
Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den
Aktienbesitz ist
durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung
des depotführenden Instituts (in deutscher oder in englischer Sprache) zu
erbringen. Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 19. August 2011
(Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender
Anschrift,Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
dwpbank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10
E-Mail: [email protected]

Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz

dahingehend,dass  nur  diejenigen  Personen,  die  am  Beginn  des   21.   Tages
  vor   der Hauptversammlung, also am Freitag, 05. August 2011, 00:00 Uhr, 
Aktionäre  sind, bei    Erfüllung    der    weiteren     satzungsmäßigen     und

gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen,bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von
Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der
Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft per
Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
HV 2011
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: [email protected]

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären
oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen
oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10
Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen,
werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.

Des Weiteren können die Aktionäre von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch
machen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen, gemäß ihren Weisungen für sie abzustimmen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt
werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Zur Bevollmächtigung
der von uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen die Aktionäre auch dann
eine Eintrittskarte, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen. Diese dient als Formular für die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter und die Erteilung der Stimmweisungen. Eintrittskarten
sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes
Depot bestellt werden. Wir können die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur
gewährleisten, soweit die ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns
benannten Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre spätestens
am Mittwoch, dem 24. August 2011, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft bei oben
genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind.
Daneben wird für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre die Möglichkeit
bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei
Verlassen der Hauptversammlung mittels einer auf der Stimmkarte dafür
vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu
erteilen.

Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreters ist der frist- und formgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131
Absatz 1 Aktiengesetz

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen, können gemäß § 122 Absatz
2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens Dienstag, 26. Juli
2011, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich an folgende Adresse:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Vorstand
Am Lautenstein
63654 Büdingen

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i. V. m. § 142
Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht worden sind - unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.r-zs.ag bekannt
gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
Aktiengesetz Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern machen (vgl.§ 127 Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer
Begründung nicht. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind

ausschließlich per Post,  per  Telefax  oder per  E-Mail  an  folgende 
Anschrift,  Telefax-Nummer  oder  E-Mail-Adresse   zu richten:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: [email protected]

Anderweitig  adressierte  Gegenanträge  und/oder  Wahlvorschläge  werden   nicht
berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der
vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 11. August 2011, 24:00 Uhr, zugehen,
werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 2 Aktiengesetz erfüllt
sind - unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten
Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt,  wenn  sie  während  der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.  Das  Recht  eines  jeden 
Aktionärs,auch ohne vorherige fristgerechte  Übermittlung,  während  der 
Hauptversammlung Gegenanträge  zu  den  verschiedenen  Tagesordnungspunkten   zu
  stellen   oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem  Aktionär   ist   nach   § 131   Aktiengesetz   auf   Verlangen   in   der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über  Angelegenheiten  der

Gesellschaft,die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft.Diese Einberufung
der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur Verfügung.

Büdingen, im Juli 2011
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Rüdiger Blasius
Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    RÖDER Zeltsysteme und Service AG
             Am Lautenstein 
             D-63654 Büdingen
Telefon:     +49(0)6049 700 100
Email:       [email protected]
WWW:         http://www.r-zs.com
Branche:     Fachhandel
ISIN:        DE0007066003
Indizes:     
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, München, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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