- 15.07.2011, 12:34:52
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ARA bestätigt die Einleitung eines Verfahrens durch die GD Wettbewerb: Prüfung wird Rechtssicherheit schaffen
Wien (OTS) - Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) bestätigt,
dass die Generaldirektion Wettbewerb der EU Kommission ein formelles
Verfahren eingeleitet hat. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht
des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderung
von Wettbewerbern beim Eintritt in den Markt für die Entpflichtung
von gewerblichem und haushaltsnahen Abfall. Gleichartige Vorwürfe
wurden bereits in der Vergangenheit von der österreichischen
Bundeswettbewerbsbehörde ohne Ergebnis untersucht. Die Kommission
hält in ihrem Beschluss fest, dass die Einleitung des Verfahrens
nicht bedeutet, dass Beweise für eine Zuwiderhandlung der ARA
vorlägen, noch nennt sie konkrete Vorwürfe. Mit diesem
Einleitungsbeschluss gibt die Kommission nur zu verstehen, dass sie
die Sache in naher Zukunft behandeln will. Der Vorstand der ARA hat
volle Unterstützung zur raschen Abwicklung des Verfahrens zugesagt.
"Wir begrüßen, dass die Kommission den - altbekannten -
Verdächtigungen nachgeht: Das gehört zu ihren Aufgaben. Die ARA zählt
zu den meistgeprüften Unternehmen Österreichs und in der
Vergangenheit haben sich sämtliche gegen uns erhobenen Vorwürfe als
gegenstandslos erwiesen. Wir sind daher zuversichtlich, dass mit dem
Ergebnis dieses Verfahrens auch die letzten Zweifel an der korrekten
Gestion der ARA ausgeräumt werden", erklärt ARA Vorstandssprecher
Prof. Dr. Christoph Scharff.
Bildmaterial:
Fotos finden Sie zum Downloaden auf der Website www.ara.at
Rückfragehinweis:
Christian Mayer (Leiter Kommunikation)
Altstoff Recycling Austria AG
Tel.: 01.599 97-320
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