• 15.07.2011, 10:32:25
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ÖAMTC nimmt Stellung zur neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung - Sicherheit darf nicht an Kostenpanik scheitern

Auch günstige Alternativen zur Aufrüstung möglich - Bewusstsein für Gefahrenstellen schärfen

Wien (OTS) - Heute, Freitag, endet die Begutachtungsfrist für die
neue Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV) 2011. Die höchste
Priorität im Entwurf von Verkehrsministerin Doris Bures kommt der
Senkung der hohen Zahl von Unfallopfern an Bahnübergängen zu. Zwar
ist die Zahl der tödlich Verunglückten an österreichischen
Eisenbahnkreuzungen von 29 Todesopfern im Jahr 2007 auf 14 im
vergangenen Jahr gesunken. Trotzdem verunglücken noch immer zu viele
Verkehrsteilnehmer an den Übergängen. "Erst gestern hat es wieder
einen tödlichen Unfall in Oberösterreich gegeben", sieht ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer großen Handlungsbedarf. "Der vorliegende Entwurf ist
ein guter Ansatz."

Einer der größten Diskussionspunkte in der Öffentlichkeit sind die
Kosten, die für Sicherungsmaßnahmen anfallen. Denn etwa 5.000
Bahnübergänge in ganz Österreich verfügen über keine Schrankenanlage.
"Ein Mehr an Sicherheit bedeutet nicht immer ein Mehr an Kosten",
stellt der ÖAMTC-Jurist klar. "Ist die Aufrüstung mit Schranken zu
teuer, bieten sich auch andere, kostengünstigere Lösungen an."
Fahrbahnlichter oder auch so genannte "Parkplatzschranken" als
Ergänzung zum Lichtzeichen können die Sicherheitsstandards erhöhen.
Und auch bereits die Verbesserung der Sichtverhältnisse kann das
Unfallrisiko an bestehenden Kreuzungen reduzieren. "Wo es nicht
anders möglich ist, darf Sicherheit nicht an Kostenpanik scheitern",
bekräftigt der ÖAMTC-Experte.

Club fordert, Signal für Betriebsbereitschaft wieder
einzuführen

Einen hohen Stellenwert misst der ÖAMTC-Jurist der Schaffung von
Aufmerksamkeit für Eisenbahnkreuzungen bei: "Das Bewusstsein der
Verkehrsteilnehmer für diese Gefahrenquelle muss geschärft werden."
Aus diesem Grund fordert der ÖAMTC, das ehemals in Österreich
bestehende Signal für die Betriebsbereitschaft der Kreuzung wieder
einzuführen. Außerdem sollte bei Eisenbahnlinien, die über längere
Zeit nicht in Betrieb sind, die Stopptafel entfernt oder zugedeckt
werden. "Gefahrenzeichen dürfen nur an echten Gefahrenstellen stehen,
sonst werden sie mit der Zeit nicht mehr ernst genommen", sagt
Hoffer.

Zudem fehlt laut ÖAMTC bisher im Eisenbahngesetz eine
Grundsatz-Erklärung, dass die Anzahl der Eisenbahnkreuzungen so
gering wie möglich gehalten werden sollte. Jeder Bahnübergang
steigert das Unfallrisiko. "Anstatt neue Kreuzungen zu schaffen,
sollten die bestehenden aufgewertet werden. Schließungen und
Zusammenlegungen sollten ebenfalls kein Tabu sein", meint
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Der Club begrüßt, dass im Eisenbahngesetz bereits die
Videoüberwachung an Eisenbahnkreuzungen gesetzlich verankert worden
ist. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden
Sicherheitseinrichtungen wie Rotlicht, Stopptafel und
Geschwindigkeitsbeschränkung. "Die Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen
muss gewährleistet werden - Kontrollen und Sanktionen gehen damit
einher", sagt der ÖAMTC-Experte abschließend.

Die detaillierte Stellungnahme des Clubs zum Entwurf der
Eisenbahnkreuzungsverordnung findet man unter
http://www.oeamtc.at/eisenbahn.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Marlen Born
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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