• 11.07.2011, 10:01:04
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  • OTS0056 OTW0056

Gleichbehandlungsanwaltschaft macht aufmerksam: Sexuelle Belästigung in der Fahrschule ist verboten!

Erste Beschwerde wegen sexueller Belästigung in Fahrschule von der Gleichbehandlungskommission entschieden

Wien (OTS) - Zum ersten Mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft
eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung in einer Fahrschule vor
die Gleichbehandlungskommission gebracht. Eine Fahrschülerin, noch
nicht großjährig, wurde während der Fahrstunde von ihrem Lehrer an
Nacken und Oberschenkel berührt. Er erklärte ihr, dass sie "das
Lenkrad so zärtlich wie ihren Freund" halten soll.
Die Gleichbehandlungskommission hat festgestellt, dass die
Berührungen und Äußerungen des Fahrschullehrers eine sexuelle
Belästigung und damit eine Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes
darstellen.

Dem Betreiber der Fahrschule wurde empfohlen, den Fahrschullehrer im
Rahmen seiner Tätigkeit nicht mehr mit Personen weiblichen
Geschlechts in Kontakt zu bringen und eine Information über das
Verbot der sexuellen Belästigung in die Fahrschulunterlagen
aufzunehmen. Darüber hinaus empfahl die Kommission der Fahrschule und
dem Fahrlehrer, der Schülerin Schadenersatz für die erlittene
persönliche Beeinträchtigung zu leisten.

Seit 1. August 2008 verbietet das Gleichbehandlungsgesetz sexuelle
Belästigung auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und
sieht für diesen Tatbestand einen immateriellen Schadenersatz von
mindestens EUR 1.000,- vor.

Dennoch gibt es in der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Betroffenen
kostenlose Beratung und Unterstützung anbietet, fast nur Beratungen
wegen sexueller und geschlechtsbezogener Belästigung in der
Arbeitswelt: 422 Beratungsfälle im Zusammenhang mit einem
Arbeitsverhältnis im Jahr 2010. Im Bereich der Dienstleistungen
betrafen zehn von 16 Beratungsfällen zu sexueller Belästigung
Fahrschulen.

Rückfragehinweis:
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Mag.a Sandra Konstatzky (Bereich Arbeitswelt)
Mag.a Ines Grabner-Drews (Bereich Güter und Dienstleistungen)
Tel.: +43-1-532 28 68
E-Mail: gaw@bka.gv.at

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