• 08.07.2011, 09:50:49
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ARBÖ: Vandale - Randale

Keine Kavaliersdelikte - Wer bei Vandalismusschäden haftet

Wien (OTS) - Antenne abgebrochen, Luft aus dem Reifen gelassen,
Kratzer im Lack - und vom Täter keine Spur. 32.997 Sachschäden an
Kraftfahrzeugen verzeichnete das Bundeskriminalamt für das Jahr 2010.
Wer zahlt, wenn Vandalen beim Auto zugeschlagen haben, hat der ARBÖ
recherchiert.

Unzufriedenheit, Langeweile, Wut, Rache, Spaß, Überdruss, Neid oder
Alkohol, die Gründe für Vandalismusschäden sind vielfältig. Eines ist
dabei aber zumeist gleich: Der Täter bleibt anonym. Und der Zorn beim
Geschädigten ist groß, wenn sich herausstellt, dass die eigene
Kfz-Haftpflichtversicherung für solche Schäden nicht aufkommt. Fest
steht: Jemand anderen mut- oder böswillig Schaden zuzufügen ist kein
Kavaliersdelikt. Mag. Gerald Kumnig, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates:
"Vandalen handeln immer vorsätzlich. Wird der Täter erwischt, muss
dieser für den Schaden aufkommen. Hinzu kommt der Straftatbestand der
Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch. Dabei kommen je nach
Schadenhöhe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren in Betracht."

Nur wer eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung hat, bei der
Vandalismusschäden versichert sind, hat Anspruch, den Schaden über
die Versicherung ersetzt zu bekommen. "Informieren Sie sich vor
Abschluss genau, ob und in welchen Umfang Vandalismusschäden
enthalten sind", rät Kumnig vom ARBÖ. Zu prüfen ist auch eventueller
Selbstbehalt, der durchaus zwischen 200 und 300 Euro liegen kann.
Rückgefordert werden kann der Selbstbehalt nur vom Täter, wenn dieser
geschnappt wird.

Vandalismusschäden im Urlaubsland

Autoreisende können auch im Ausland mit Vandalismusschäden
konfrontiert werden. "Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihre
Kaskoversicherung auch für Schäden im Ausland haftet. Gegebenenfalls
könnte ein höherer Selbstbehalt zum Tragen kommen", informiert der
ARBÖ-Experte. Wer keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, sollte
die Möglichkeit einer günstigen Reise-Kasko-Versicherung überlegen,
wie sie z.B. der ARBÖ anbietet.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 891 21-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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