• 08.07.2011, 08:22:19
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LT-Präs. Lobnig fordert Anerkennung der Altösterreicher in Slowenien

FPK-Antrag im Kärntner Landtag einstimmig beschlossen

Klagenfurt (OTS) - "Mit dem Beschluss im Verfassungsrang wurde die
Ortstafelfrage endgültig gelöst und der Staatsvertrag somit mehr als
erfüllt", betonte heute der freiheitliche Minderheitensprecher im
Kärntner Landtag, Landtagspräsident Josef Lobnig. Im Gegenzug sei nun
aber auch Slowenien gefordert, den auf die Avnoj-Beschlüsse fußenden
diffamierenden Status der Rechtlosigkeit der Altösterreicher in
Slowenien endlich ein Ende zu setzen und diese verfassungsrechtlich
anzuerkennen. Slowenien habe seine Minderheiten im Verfassungsrang in
drei Kategorien eingeteilt, die Deutsche Minderheit, die rund 2.500
Personen zählt, scheint jedoch nicht auf.

Ein entsprechender FPK-Antrag wurde gestern im Landtag bereits
einstimmig beschlossen und Außenminister Spindelegger ist
aufgefordert, endlich tätig zu werden, damit die Altösterreicher in
Slowenien als deutschsprachige Minderheit anerkannt und ihnen nach
Kärntner Vorbild entsprechende Minderheitenrechte zu Teil werden.
"Was für die slowenische Volksgruppe in Kärnten gilt, muss auch für
die deutsche in Slowenien gelten", so Lobnig, der den unhaltbaren
Zustand der Altösterreicher, ständig als Bittsteller auftreten zu
müssen, anprangert.

Bis dato würden entgegen der Europäischen Konvention zum Schutze der
Minderheit und ihrer Grundfreiheiten und entgegen den
EU-Rechtsstandards die Altösterreicher und deren Nachkommen in
Slowenien aufgrund ihrer Abstammung diskriminiert. "Es ist nicht
einzusehen, dass gerade die Altösterreicher keinen
verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz erhalten. Im Sinne
gutnachbarlicher Beziehungen sollte es eigentlich auch im Interesse
Sloweniens sein, diese durch nichts gerechtfertigte Diskriminierung
mit einem entsprechenden Verfassungsgesetz zu beenden", schließt
Lobnig.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Landtagsklub
Landhaus, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 513 272

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK

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