- 07.07.2011, 13:57:51
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Mitterlehner: Spritpreis-Datenbank informiert Autofahrer über günstigste Tankstellen
Novelle des Preistransparenzgesetzes im Nationalrat beschlossen - Auswahl der fünf günstigsten Tankstellen im näheren Umfeld - BWB erhält Zugang zu allen Daten
Wien (OTS/BMWFJ) - Der Nationalrat hat heute eine Novelle des
Preistransparenzgesetzes beschlossen, mit der die neue
Spritpreis-Datenbank etabliert wird. "Wir wollen die Autofahrer
möglichst aktuell über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung
informieren. So steigern wir die Transparenz und kurbeln den
Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt an", bekräftigt Wirtschafts- und
Energieminister Reinhold Mitterlehner die Ziele seiner Initiative.
Mit der Novelle werden die Tankstellenbetreiber zur elektronischen
Meldung ihrer Superbenzin- und Dieselpreise verpflichtet. Die Details
dazu werden mit einer Verordnung geregelt, die zeitgleich mit dem
Gesetz in der ersten Augusthälfte in Kraft treten soll. Ab dann steht
die bei der E-Control angesiedelte Datenbank auch den Autofahrern für
Abfragen zur Verfügung.
Die Autofahrer können künftig auf der E-Control-Homepage eine Adresse
in eine Suchmaske eingeben, wobei der Umkreis so lange erweitert
wird, bis zehn Tankstellen gefunden sind, die auf einer Landkarte
angezeigt werden. Von diesen zehn werden im Einklang mit den
EU-Wettbewerbsregeln die fünf günstigsten Anbieter aufgelistet. Somit
können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben als
auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer
Strecken zum Tanken verhindert werden.
Zeitnahe Meldung jeder Preisänderung
Jede Preisänderung muss zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die
bestehende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur
einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden dürfen, müssen die
Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann
sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die
Tankstellenbetreiber eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist
wird gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher
Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass
jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um
in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen
aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen
Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert.
Den Zugang zu allen Daten der Datenbank erhalten nicht nur die für
den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Als objektive Stelle kann die BWB
somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen
und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, falls
die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Autofahrerklubs können
durch den Zugriff auf die E-Control-Datenbank auch auf ihren eigenen
Webseiten die günstigsten Preise veröffentlichen. Somit können durch
die Meldepflicht für die Tankstellenbetreiber auch die Datenbanken
der Autofahrerklubs aktueller und umfassender gestaltet werden.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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