- 07.07.2011, 13:52:04
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Hundstorfer: VfGH bestätigt verfassungskonforme neue Regelungen beim Pflegegeld der Stufen 1 und 2
Wien (OTS/BMASK) - Erfreut zeigte sich Sozialminister Rudolf
Hundstorfer über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass die
neuen Zugangsbestimmungen zu den Pflegestufen 1 und 2 beim
Bundespflegegeld verfassungskonform seien und nicht gegen den
Vertrauensgrundsatz verstoßen. "Durch die neuen Zugangsregelungen bei
den ersten beiden Pflegegeldstufen wird niemandem etwas weggenommen.
Die höhere Stundenanzahl kommt nur bei Neuzugängen zum Tragen. Für
Menschen, die bereits vor dem Änderungsdatum Pflegegeld der Stufen 1
und 2 zugesprochen haben, bleibt alles beim Alten", unterstrich
Hundstorfer. ****
"Wir sind bei diesen neuen Regelungen behutsam vorgegangen und
haben genau auf eine soziale Ausgewogenheit geachtet. Auch jetzt,
nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird die Zahl der
BezieherInnen weiter steigen. Gerade in den unteren Pflegegeldstufen
werden nur wenig professionelle Dienste in Anspruch genommen. Für
mittel und schwer pflegebedürftige Menschen wird der Zugang zu den
höheren Pflegegeldstufen unverändert bleiben, da diese in Relation
einen wesentlich größeren Aufwand für ihre Betreuung und Pflege mit
mehr professionellen Diensten haben", schloss Hundstorfer. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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