• 07.07.2011, 13:26:38
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Mitterlehner: Ökostrom-Novelle erhöht Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich

Zwei-Drittel-Mehrheit für Ökostrom-Gesetz - Massive Anschubfinanzierung macht Österreich frei von Atomstrom und löst milliardenschwere Investitionen in neue Technologien aus

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner freut sich über die Einigung auf das neue
Ökostrom-Gesetz, das heute mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat
beschlossen wurde. "Durch die Ökostrom-Novelle ist Österreich
spätestens 2015 unabhängig von Atomstrom-Importen und wird wieder zum
Stromexporteur", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig erhöhen wir durch
eine massive Anschubfinanzierung die Wettbewerbsfähigkeit der
heimischen Ökostrom-Branche. Bis 2020 lösen wir rund zwölf Milliarden
Euro an Investitionen in grüne Technologien aus und schaffen tausende
Green Jobs", so Mitterlehner. "Durch unsere Offensive erhöht sich der
Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von jetzt 68
Prozent auf rund 85 Prozent im Jahr 2020. Damit sind wir europaweit
Spitzenreiter", so Mitterlehner weiter. "Gleichzeitig übertreffen wir
damit auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des
Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am
Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird."

Zwiti: Jährliche Förderungen steigen auf 50 Millionen Euro -
Warteliste wird komplett abgebaut

Die jährliche Förderzuwachssumme wird von 21 auf 50 Millionen Euro
erhöht. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und
eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Fördersumme degressiv
gestaltet. Sie sinkt jährlich um eine Million, die vom Resttopf
abgezogen wird. "Wir stocken vor allem die Mittel für die
Zukunftstechnologie Photovoltaik auf, wobei wir durch die Degression
dafür sorgen, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird.
Unser Ziel ist, dass sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau
des Marktes annähern und 2015 die Netzparität erreichen", erläutert
Mitterlehner.
Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden auf Basis
einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien aufgeteilt.
"Damit erreichen wir einen optimalen Energiemix und erhöhen die
Versorgungssicherheit zu überschaubaren Kosten. Dieser Weg ist auch
sinnvoller als das Risiko einer unlimitierten Förderung einzugehen",
so Mitterlehner. Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung,
für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8
Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro
(Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche
Investitionszuschüsse die von 12,5 Millionen auf 16 Millionen Euro
erhöht wurden). Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf",
der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter
kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in
erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird.

Mit diesen Fördermitteln werden die Errichter und Betreiber von
Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15
Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten
unterstützt. Das System funktioniert so, dass den Anlagenbetreibern
ihre Investitions- und Finanzierungskosten ersetzt werden und sie
zusätzlich einen Gewinn von mindestens sechs Prozent erhalten.

Zusätzlich werden einmalig rund 110 Millionen Euro für den
kompletten Abbau der Anlagen-Warteliste aufgewendet. Einerseits wird
damit die Warteliste bei Kleinwasserkraft über Investitionszuschüsse
von rund 20 Millionen Euro aufgelöst. Andererseits gibt es für jene
152 Wind- und rund 4.200 Photovoltaik-Anlagen geförderte
Einspeisetarife, die ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren 2015 bzw.
2025 auf der Warteliste gereiht sind. Die Einspeisetarife unterliegen
einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu verbessern. Für
den Windkraft-Ausbau stehen somit in diesem Bereich 80 Millionen Euro
zur Verfügung, für Photovoltaik 28 Millionen Euro. "Gleichzeitig
schaffen wir damit Platz für neue Anträge, wodurch die Branche
stabile Rahmenbedingungen und eine höhere Planungssicherheit
vorfindet", so Mitterlehner.

Neues Ökostrom-Ziel von rund 85 Prozent bis 2020

Die Novelle baut den europäischen Spitzenplatz Österreichs beim
Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch weiter aus -
konkret auf einen Anteil von 85 Prozent. Bis 2020 liegt das
Ausbaupotenzial bei rund elf Terawattstunden (TWh). "Umgerechnet
entspricht das dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 3,6
Millionen Haushalten", betont Mitterlehner. So verdreifachen sich
etwa die Windkraft-Kapazitäten von derzeit 1.000 Megawatt (MW) auf
3.000 MW. Die Photovoltaik-Kapazitäten werden von aktuell 100 MW bis
2020 auf 1.200 MW weit mehr als verzehnfacht. Die Zielerreichung wird
alle zwei Jahre von der E-Control bewertet und kann gegebenenfalls
mittels einer Revisionsklausel nach oben revidiert werden.

Ebenfalls festgeschrieben ist, dass Österreichs Atomstrom-Importe
spätestens 2015 durch Ökostrom bilanziell ausgeglichen werden. Durch
die Novelle sowie den Ausbau der Wasserkraft stehen 2015 zusätzliche
Kapazitäten von rund fünf TWh zur Verfügung, womit die nach
Österreich importierten Atomstrommengen von durchschnittlich 3,3 TWh
pro Jahr deutlich übertroffen werden.

Finanzierungsvolumen steigt auf 550 Millionen im Jahr 2015

Durch die höheren Förderungen und den Abbau der Warteliste steigt
das jährliche Finanzierungsvolumen von circa 350 Millionen Euro auf
insgesamt rund 550 Millionen Euro im Jahr 2015. Ein Haushalt mit
durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden)
wird durch die aufgestockten jährlichen Förderungen und den Abbau der
Wartelisten im Jahr 2015 rund 18 Euro mehr zahlen - also circa 53
Euro statt jetzt 35 Euro. Allerdings wird diese Summe für rund
300.000 einkommensschwächere Haushalte mit 20 Euro pro Jahr
gedeckelt. "Wir haben darauf geachtet, dass es zu einem vernünftigen
Interessensausgleich zwischen den Zahlern und Empfängern der
Ökostrom-Förderungen kommt. Durch die Beibehaltung des Förderdeckels
bleibt das System anders als in Deutschland steuerbar und leistbar",
so Mitterlehner. "Gleichzeitig müssen uns die vielen Vorteile des
Ökostrom-Ausbaus - wie die Unabhängigkeit von Atomstrom, ein
nachhaltiges Wirtschaftswachstum und neue Green Jobs - auch etwas
wert sein", bekräftigt Mitterlehner.

Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen

Damit es zu keinen Nachteilen im internationalen Wettbewerb
gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich kommt,
enthält die Novelle ein neues Kostenbegrenzungsmodell für die
energieintensive Industrie. Der Zahlungsaufbringungsmechanismus wird
EU-konform geändert sowie effizienter und transparenter gestaltet.
Die Ökostromentgelte werden künftig an die Netztarife gekoppelt. Die
besonders energieintensive Industrie zahlt somit durch die
Kostenspreizung der Netztarife anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag
als ihrem Stromverbrauch entsprechen würde.

Neu ist, dass die E-Control dem Wirtschaftsminister sowie dem
Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen hat, in dem analysiert
wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden, welche
Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren erfolgt sind und welche
Auswirkungen das für die Endverbraucher hat.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
   mailto:[email protected]
   www.bmwfj.gv.at
   
   Mag. Volker Hollenstein
   Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
   [email protected]

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