• 07.07.2011, 12:43:24
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  • OTS0180 OTW0180

HTU Graz: Studiengebühren verfassungswidrig

VfGH folgt der Auffassung der HTU Graz

Graz (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat die
Studiengebührenregelungen per 29.2.2012 vollkommen gekippt. Das
Gesetzprüfungsverfahren, welches zur Aufhebung der Studiengebühren
führte, wurde von einem außerordentlichen Studierenden an der TU Graz
mit Unterstützung durch die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
an der TU Graz (HTU Graz) und der Rechtsanwaltskanzlei Dax & Partner
ins Rollen gebracht.

"Wir freuen uns an diesem Tag der Gerechtigkeit sehr darüber, dass
der VfGH unsere Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der
Studiengebühren teilt und daraus den einzig richtigen Schluss gezogen
hat", erklärt Rudolf Weißenbacher, Vorsitzender der HTU Graz und
fährt fort: "Es zeigt, dass der Gesetzgeber äußerst schlampig agiert
hat und sich bei derart essentiellen Dingen wie den Studiengebühren
nicht um die Verfassung kümmert."

"Die Tatsache, dass das Universitätsgesetz mit Ausnahme von den
Doktoratsstudien nirgendwo von einer tatsächlichen Studiendauer
spricht, hat den VfGH völlig richtig dazu bewogen, die
Studiengebühren zu kippen", erläutert Andreas Kainer, ehemaliger
Vorsitzender der HTU Graz und 2. stv. Vorsitzender des Senates der TU
Graz. "Da sich die Befreiungsgründe von den Studiengebühren aber
immer auf die gesetzlich vorgeschriebene Studiendauer beziehen, beißt
sich die Katze hier in den Schwanz."

"Es bleibt nun abzuwarten, wie die Causa Studiengebühren weiter
von der Bundesregierung behandelt wird. Wir erwarten uns, dass hier
dem VfGH gefolgt wird und Studiengebühren damit ein für alle Male in
Österreich der Vergangenheit angehören", schließt Weißenbacher.

Rückfragehinweis:
HTU Graz
Rechbauerstraße 12, 8010 Graz
Tel.: 0316 / 873 - 5100
mailto:[email protected]

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