• 05.07.2011, 13:09:45
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  • OTS0162 OTW0162

Behörden Unterhaltsrechner verwendet falsche Daten, zehntausende Väter zahlen zu hohen Unterhalt

Linz (OTS) - Nach der im Jahr 2002 vom OGH (3 Ob 141/02k-2)
aufgestellten Formel zur Berechnung des Unterhalts sind die
Einkommenssteuersätze in der Berechnung des Unterhalts zu
berücksichtigen.

Wenn schon das österreichische Unterhaltssystem Väter systematisch
benachteiligt und deren Betreuungsleistungen ignoriert, so sind
wenigstens die geltenden OGH Entscheidungen umsetzen und in dem von
den Behörden verwendetem Unterhaltsrechner die seit 2009 geltenden
Einkommenssteuersätzen zu verwenden.

Es kann nicht sein, dass diesbezügliche Väterbeschwerden seit
Monaten ignoriert werden und somit vorsätzlich ein zu hoher Unterhalt
berechnet wird.

http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhalt_lang.asp

Rückfragehinweis:
[email protected], www.vaterverbot.at/impressum.html

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