OTS0012   3. Juli 2011, 10:14

ÖH zu Heinisch-Hosek: Bezahlung von Praktika im öffentlichen Dienst erster Schritt in richtige Richtung

Eigenes Praktikumsgesetz notwendig - "Gütesiegel Praktikum" sichert Qualität und rechtlichen Schutz


Für die ÖH-Bundesvertretung ist die Bezahlung von
Pflichtpraktika im öffentlichen Dienst ein erster Schritt in die
richtige Richtung. "Praktika befinden sich im arbeitsrechtlichen
Graubereich - viele Unternehmen nützen diese schwammige Rechtslage
aus. Umso wichtiger ist es, dass der öffentliche Dienst mit gutem
Beispiel vorangeht und Praktika ausreichend vergütet. Das allein
reicht aber nicht, denn auch außerhalb des öffentlichen Dienstes
müssen Mindeststandards verpflichtend sein", sagt Angelika Gruber vom
ÖH-Vorsitzteam.

"Um die Qualität von Pflichtpraktika nachhaltig zu verbessern muss
ein eigenes Praktikumsgesetz geschaffen werden. Das Gesetz soll
PraktikantInnen arbeits- und sozialrechtlich absichern und ihnen eine
angemessene Bezahlung garantieren", so Peter Grabuschnig,
ÖH-Generalsekretär. "Die Zeit drängt - denn immer mehr Studierende
müssen für ihr Studium ein Pflichtpraktikum absolvieren, ohne vor
Ausbeutung geschützt zu sein", so Grabuschnig weiter.

"Die ÖH vergibt bereits seit ein paar Monate das "Gütesiegel
Praktikum, das Praktikumsstellen mit hoher Qualität und rechtlichem
Schutz kennzeichnet", erklärt Martin Schott vom Vorsitzteam.
"Unternehmen verpflichten sich dabei zu einem schriftlichen
Praktikumsvertrag, der zeitlichen Beschränkung des Praktikums, der
Übereinstimmung der Aufgaben im Unternehmen mit einem Bildungsziel,
einer adäquaten Betreuungsperson sowie der Bereitstellung der
Betriebsmittel", so Schott abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0012 2011-07-03 10:14 031014 Jul 11 NHO0001 0226



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