Aktuelle EU Studie prüft Einhaltung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinien bei der öffentlichen Wohnungsvergabe
Wien (OTS) - Eine soeben vom Klagsverband zur Durchsetzung der
Rechte von Diskriminierungsopfern und der Volkshilfe Österreich
veröffentlichte EU-Studie bezeichnet die Erfordernis von
Deutschkenntnissen bei der Wohnungsvergabe als diskriminierend.
Studienautor Volker Frey betont, "deutsche Sprachkenntnisse dürfen
nur im Rahmen des bestehenden Aufenthaltsrechts, sprich des
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, verlangt werden. Alle
darüber hinausgehenden Anforderungen sind als Diskriminierung
aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit verboten und begründen für die
abgelehnten WohnungswerberInnen einen Schadenersatzanspruch. Die
Staatsbürgerschaft darf nach internationalen Abkommen und dem
EU-Recht nur sehr beschränkt als Zugangsvoraussetzung herangezogen
werden. Anerkannte Flüchtlinge, langfristig aufenthaltsberechtigte
Menschen sowie StaatsbürgerInnen eines EU- oder EWR-Staates und der
Schweiz dürfen nicht ausgeschlossen werden."
Die rechtswissenschaftliche Studie "Recht auf Wohnen. Der Zugang
von MigrantInnen und ethnischen Minderheiten zu öffentlichem Wohnraum
in Österreich" wurde im Rahmen des EU-Projektes "Equality in Housing"
erstellt und widmet sich dem Thema Gleichbehandlung bei der Vergabe
von öffentlichem Wohnraum. Der Studienautor hat sich unter anderem
mit der Frage beschäftigt, ob und in welchem Ausmaß der Zugang zu
öffentlich gefördertem Wohnraum über Sprachkenntnisse und
Staatsangehörigkeit geregelt werden darf. Dafür wurden die relevanten
Normen in fast vierzig großen Gemeinden analysiert.
Die Vergabe von öffentlichem Wohnraum in Österreich findet in einem
Spannungsverhältnis zwischen der Sorge um sozial und ethnisch
ausgewogene Nachbarschaften einerseits und
Gleichbehandlungsvorschriften andererseits statt. Die Frage der
Vergabe an MigrantInnen, Minderheiten und Menschen unterschiedlicher
Religionszugehörigkeit ist politisch brisant und war bisher rechtlich
nicht immer eindeutig geklärt.
Für den Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger
"ist Wohnen ein Menschenrecht. Unterschiedliche Behandlungen beim
Zugang zu gefördertem Wohnen aufgrund von Sprachkenntnissen sind
abzulehnen. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, muss auch Zugang zu
einer leistbaren Wohnung haben. Denn das ist eine Grundvoraussetzung
für Schulbildung, einen Arbeitsplatz und Deutschkenntnisse. Diese
Ziele sollten für alle Menschen erreichbar sein."
"Equality in Housing" ist ein Gemeinschaftsprojekt der bawo
(Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe), dem Klagsverband und
der Volkshilfe Österreich und wurde von der Europäischen Kommission
ausgewählt und finanziert. Im Herbst 2011 wird eine
sozialwissenschaftliche Studie zur Vergabepraxis präsentiert, weiters
werden gemeinsam mit Landesregierungen und Wohnungsvergabestellen
Good Practice Workshops organisiert.
Download der Studie: http://www.ots.at/redirect/equality
Equality in Housing ist ein Projekt für Vielfalt und gegen
Diskriminierung in Österreich. Es wird durch das Programm der EU für
Beschäftigung und Soziale Sicherheit - PROGRESS (2007-2013)
unterstützt und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, dem Bundeskanzleramt und dem Land Wien aus Mitteln
der Wohnbau orschung kofinanziert. Die in der Veröffentlichung
enthaltenen Informationen geben nicht notwendigerweise die Auffassung
der Europäischen Kommission wieder.
Rückfragehinweis:
MMag. Volker Frey, Klagsverband
E-mail:volker.frey@klagsverband.at; Tel.: 0699/11216149
Mag. Christian Perl, Volkshilfe Österreich
E-mail: christian.perl@volkshilfe.at; Tel.: 0676/83402254
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF