• 30.06.2011, 18:47:46
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Gesundheitsausschuss plädiert für Reform der Lebensmittelkontrolle Süßstoff aus der Pflanze Stevia soll zugelassen werden

Wien (PK) - Es bedarf einer grundlegenden Reform der
österreichischen Lebensmittelkontrolle. Darüber herrschte heute
Nachmittag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats weitgehend
Einigkeit. Ein entsprechender Vier-Parteien-Entschließungsantrag,
der Bundesminister Alois Stöger zur Vorlage eines
Reorganisationskonzepts für effiziente, transparente,
risikobasierte und bundesweit einheitliche Kontrollen entlang der
Lebensmittelkette und zur Ausarbeitung eines diesbezüglichen
Gesetzesvorschlags bis Ende Mai 2012 auffordert, wurde mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ angenommen. Es gehe darum, die
Lebensmittelsicherheit insgesamt zu verbessern und auch
Futtermittel sowie den Einsatz von Pflanzenschutz- und
Düngemittel ausreichend zu kontrollieren, machte SPÖ-
Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geltend.

Darüber hinaus stimmte der Gesundheitsausschuss einer
Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Sicherstellung
einheitlicher Qualitätsstandards bei der Neuverblisterung von
Arzneimitteln zu und fasste auf Basis von Oppositionsanträgen
eine Reihe weiterer Entschließungen. Unter anderem sprechen sich
die Abgeordneten für die Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze
Stevia, gegen eine unkontrollierte Anwendung von Nanosilber im
Konsumgüterbereich, die Ausarbeitung eines nationalen
Suizidpräventionsprogramms und die Erstellung nationaler
Gesundheitsziele für Österreich bis zum Sommer 2012 aus. Weiters
soll Gesundheitsminister Alois Stöger gemeinsam mit dem
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die
Möglichkeiten, den Nutzen und die Kosten für eine Aufnahme der
klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG und in die
anderen Sozialversicherungsgesetze prüfen.

Eine weitere vom Gesundheitsausschuss angenommene Entschließung
betrifft schließlich das Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen,
das, wie Abgeordneter Maier erklärte, mit morgigem Tag in Kraft
tritt. Auf Druck Österreichs und Deutschlands ist es ihm zufolge
gelungen, eine europaweite Lösung zu erreichen. Die Opposition
zeigte sich generell über die teilweise Annahme ihrer Initiativen
durch den Gesundheitsausschuss erfreut.

Lebensmittelkennzeichnung: Stöger begrüßt geplante EU-Verordnung

Im Rahmen der Diskussion gab Abgeordneter Johann Maier (S) zu
bedenken, dass die Reform der Lebensmittelkontrolle eine große
Herausforderung sei. In Österreich gebe es auf Bundesebene zwar
grundsätzlich ein funktionierendes Kontroll- und Analysesystem,
meinte er, die Länder seien bei der Vollziehung zum Teil aber
säumig. Überdies bestünden Doppelgleisigkeiten. Maier zufolge
wird man daher um eine Verwaltungsreform in diesem Bereich nicht
herumkommen.

Maier erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass die
meisten Lebensmittelskandale in Österreich Futtermittelskandale
gewesen seien. Überdies ortet er große Defizite bei der
Anwendungskontrolle von Pflanzenschutz- und Düngemittel. So ist
seiner Darstellung nach Österreich das einzige EU-Land, das im
vergangenen Jahr den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau
nicht geprüft habe. Diese Defizite gehörten beseitigt und die
Kontrollstrukturen geändert, bekräftigte er.

Die Agentur für Ernährungssicherheit ist Maier zufolge derzeit
nur mit der Risikoanalyse und der Risikobewertung betraut. Er
kann sich vorstellen, in Zukunft etwa eine schnelle
Eingreiftruppe der AGES einzurichten, die auch
bundesländerübergreifend im Einsatz sein könne.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) wollte den Eindruck
nicht gelten lassen, dass die heimische Landwirtschaft so gut wie
nicht kontrolliert werde. Achtzig Prozent der Betriebe würden in
Zusammenhang mit dem ÖPUL-Programm einer Kontrolle unterzogen,
bekräftigte er. Sein Fraktionskollege Erwin Rasinger (V) begrüßte
den Anlauf zu einer Verwaltungsreform im Bereich der
Lebensmittelsicherheit ausdrücklich und wies darauf hin, dass
viele Unternehmen über Doppelgleisigkeiten klagten.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) unterstützte das Anliegen einer
Neustrukturierung der Lebensmittelkontrolle, zeigte aber kein
Verständnis dafür, dass Betriebe, die geprüft würden, für die
Kontrolle bezahlen müssten.

Abgelehnt wurde die Vier-Parteien-Entschließung lediglich von den
Grünen. Abgeordneter Karl Öllinger (G) schloss sich zwar den
Ausführungen von Abgeordnetem Maier an, meinte aber, der
vorliegende Antrage leiste keinen Beitrag zur Lösung der
bestehenden Probleme. Übertrage man der "chronisch
unterfinanzierten" AGES die Lebensmittelkontrolle, bräuchte diese
auch mehr Geld, mahnte er.

Mit verhandelt mit dem Entschließungsantrag betreffend Reform der
Lebensmittelkontrolle wurden eine Änderung des Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetzes sowie je zwei Entschließungsanträge
der FPÖ und der Grünen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es,
einheitliche Qualitätsstandards bei der Überwachung der
Neuverblisterung, d.h. der individuellen Neuverpackung von
Arzneimitteln für PatientInnen, sicherzustellen. In diesem Sinn
wird klargestellt, dass es, sofern nach apothekenrechtlichen
Regelungen vorgesehen, zu den Aufgaben des Bundesamtes für
Sicherheit im Gesundheitswesen zählt, den
Bezirksverwaltungsbehörden Bedienstete für die diesbezügliche
Sachverständigentätigkeit zur Verfügung zu stellen. Um unnötigen
Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sieht ein heute vorgelegter und
bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag vor,
dass für die von den Apotheken zu entrichtenden Gebühren das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zuständig ist.

Die Gesetzesnovelle wurde einstimmig angenommen, die
Oppositionsanträge blieben in der Minderheit. Die FPÖ hatte
insbesondere die finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund
(1537/A[E]) und eine Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln
(1060/A[E]) gefordert, Anliegen der Grünen sind eine konsequente
Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (363/A[E]) und der
gesetzliche Schutz der Bezeichnungen "vegetarisch" und "vegan"
(1394/A[E]).

Die von der FPÖ geforderte Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln
wurde von Seiten der ÖVP mit dem Argument abgelehnt, dass eine
solche nicht sinnvoll durchführbar sei. So machte Abgeordneter
Schmuckenschlager (V) etwa darauf aufmerksam, dass Bananen ein
rotes Pickerl bekommen müssten und auch Milch schlecht bewertet
würde. Abgeordneter Rasinger gab zu bedenken, dass die Dosis
entscheidend sei: ein bis zwei Zehntel Wein pro Tag seien gesund,
während zwei Viertel, insbesondere bei Frauen, schon zu viel sein
könnten. Das Hauptproblem in Österreich sind für ihn außerdem
nicht ungesunde Lebensmittel, sondern dass zu viel gegessen
werde. Rasinger lehnte auch die Forderung der Grünen nach einer
Unterschutzstellung der Bezeichnungen "vegan und vegetarisch" als
unnötige Bürokratie ab.

Gesundheitsminister Alois Stöger rechnet damit, dass die neue EU-
Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung bald in Kraft treten
wird. Die nächste Woche im Europäischen Parlament stattfindende
Zweite Lesung wertete er als nur noch formalen Akt. Stöger
zufolge hat sich Österreich in den Verhandlungen auf EU-Ebene in
vielen Punkten durchsetzen können, wobei er etwa auf Erfolge bei
der Herkunftskennzeichnung und der Allergenkennzeichnung verwies.

Abgeordnete für Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia

Einhellig nahm der Gesundheitsausschuss einen Antrag des BZÖ
(1322/A[E]) an, der auf die Zulassung von Süßstoffen aus der
Pflanze Stevia abzielt. Derartige Süßstoffe seien bereits in
vielen Ländern am Markt, begründete Abgeordneter Erwin Rasinger
(V) die Zustimmung der Koalitionsparteien. Für das BZÖ ist
Stevia, wie in den Erläuterungen zum Antrag festgehalten wird,
ein attraktiver Zuckerersatz: er könne Übergewicht und
Zivilisationskrankheiten vorbeugen, wirke präventiv gegen Karies
und sei für DiabetikerInnen geeignet.

Ein ähnlich lautender Entschließungsantrag der FPÖ (623/A[E])
wurde von den Koalitionsparteien und den Grünen hingegen
abgelehnt. Abgeordneter Johann Maier argumentierte, der Antrag
sei unklar formuliert. Man könne angesichts noch laufender
toxologischer Untersuchungen nicht die gesamte Pflanze als
Lebensmittel zulassen.

Ausschuss will Nanosilber in Konsumgütern einschränken

In einem weiteren Diskussionsblock befasste sich der Ausschuss
mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, die auf gesundheitliche
Risiken durch Zusatzstoffe in Lebensmitteln,
Gebrauchsgegenständen und Medizinprodukten aufmerksam machten.
Zwei der Entschließungsanträge, nämlich jene die auf ein Verbot
von Bisphenol A in Babyflaschen (806/A[E]) sowie auf die
Einschränkung von Nanosilber in Konsumgütern (1535/A[E])
abzielen, wurden von den Abgeordneten einstimmig angenommen.

In weiteren Entschließungsanträgen sprachen sich die
Freiheitlichen für ein Pestizid-Verbot in Lebensmitteln
(1255/A[E]) und einen Grenzwert für Acrylamid in Nahrungsmitteln
(573/A[E]) aus. Die Grünen traten für ein Verbot von Bisphenol A
in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0-3 Jahren (1209/A[E]),
die Verhinderung der Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für
Nitrat in Lebensmitteln (1396/A[E]), den Schutz der Bevölkerung
vor radioaktiv belasteten japanischen Lebensmitteln (1499/A[E])
und die Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils
(927/A[E]). ein.

Abgeordneter Johann Maier (S) wies darauf hin, dass mit morgigem
Tag, den ersten Juli, ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen
in Kraft treten wird. Die entsprechende Entscheidung auf EU-Ebene
ist seiner Darstellung nach aufgrund des Drucks von Österreich
und Deutschland zustande gekommen. Der vorliegende Antrag der FPÖ
ist ihm zufolge deshalb eigentlich hinfällig, er stellte dennoch
eine Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht. Das eröffne die
Gelegenheit, im Plenum auf den österreichischen Erfolg zu
verweisen, skizzierte er.

Ebenfalls positiv äußerte sich Maier zum Antrag der FPÖ
betreffend Nanosilber. Er macht darauf aufmerksam, dass eine
eindeutige Empfehlung des deutschen Bundesinstituts für
Risikoforschung vorliege, solange auf den Zusatz von Nanosilber
in Lebensmitteln zu verzichten, bis eine abschließende Datenlage
die klare Bewertung etwaiger Risiken erlaube.

Die anderen Oppositionsanträge wurden von Maier abgelehnt. Er
verstehe zwar das Ziel der Grünen, einen Klima schonenden
Ernährungsstil zu erreichen, wolle Menschen aber nicht dazu
verpflichten, mit dem Fahrrad einkaufen zu fahren, skizzierte er.
Pestizide in Lebensmitteln können seiner Darstellung nach nicht
verboten werden, vielmehr müsse die Anwendungskontrolle im
Vordergrund stehen. Zum Verbot von Bisphenol A in
Gebrauchsgegenständen hat der Nationalrat Maier zufolge auf
Initiative des Konsumentenschutzausschusses bereits eine
Entschließung gefasst.

Auch die Abgeordneten Ridi Steibl und Erwin Rasinger (beide V)
hoben hervor, dass einige Anträge der Opposition bereits
umgesetzt seien. Rasinger sprach sich außerdem gegen
Überreglementierungen aus und warf den Grünen in diesem
Zusammenhang "Regulierungswut" vor.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) hielt zum Antrag der Grünen
betreffend Klima schonender Ernährungsstil fest, dieser enthalte
zwar "hehre Ansätze", für Kaufentscheidungen sei oftmals aber der
Preis ausschlaggebend. Viele könnten sich biologische
Lebensmittel nicht leisten. In Bezug auf den FPÖ-Antrag
betreffend Acrylamid stellte Oberhauser einen Vertagungsantrag,
da, wie sie erklärte, noch nicht klar sei, ab welchem Grenzwert
der Stoff schädlich sei.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) warb dem gegenüber dafür,
verstärkt Öffentlichkeitsarbeit für einen Klima schonenden
Ernährungsstil zu betreiben. Eine Änderung des Einkaufsverhaltens
sei nur durch Aufklärung, Beratung und Information zu erreichen,
zeigte er sich überzeugt. Es gehe darum, klimaschädliche
Verhaltensweisen ins Bewusstsein zu rücken und nicht darum, die
Menschen zu etwas zu verpflichten.

Die FPÖ begründet ihre Warnung vor einer unkontrollierten
Anwendung von Nanosilber im Konsumgüterbereich insbesondere
damit, dass dadurch möglicher Weise multiresistente Keimvarianten
entstehen, die die Wirksamkeit des Stoffes im Medizinbereich
gefährden könnten. Laut Abgeordnetem Andreas Karlsböck steigt der
Einsatz von Nanosilber etwa in Produkten wie Kosmetika, Socken
und Zahnbürsten stark, ohne dass es einen Beleg dafür gebe, dass
der Zusatz Infektionen tatsächlich vorbeuge.

Gesundheitsminister Alois Stöger wies darauf hin, dass die EU die
Grenzwerte für die radioaktive Belastung japanischer Lebensmittel
bereits gesenkt habe. Die Veröffentlichung von Messergebnissen
durch Österreich hat sich seiner Ansicht nach bewährt. Von
vierzehn importierten Lebensmitteln habe nur ein Produkt eine
radioaktive Belastung aufgewiesen, allerdings weit unter dem
Grenzwert. Stöger machte auch auf die diese Woche vorgestellte
Ernährungspyramide für Schwangere aufmerksam.

Bei der Abstimmung wurden die FPÖ-Anträge betreffend Bisphenol A
in Babyflaschen und betreffend Nanosilber einstimmig angenommen.
Der FPÖ-Antrag betreffend Acrylamid wurde vertagt, die anderen
Initiativen der Opposition blieben in der Minderheit.

Abgeordnete mahnen nationales Suizidpräventionsprogramm ein

Schließlich setzte sich der Gesundheitsausschuss mit drei
Anträgen der Grünen betreffend die Verbesserung der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgung (1432/A[E]), betreffend die
Erarbeitung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von
sozialen Determinanten (1433/A[E]) und betreffend den Aufbau
eines nationalen Suizidpräventionsprogramms (1561/A[E]) sowie mit
einem Antrag des BZÖ betreffend Aufnahme der klinisch-
psychologischen Behandlung in das ASVG (1582/A[E]) auseinander
und fasste in diesem Zusammenhang mit Stimmeneinhelligkeit drei
Entschließungen.

So ersuchen die Abgeordneten auf Basis von adaptierten
Oppositionsanträgen Gesundheitsminister Alois Stöger, die
Möglichkeiten, den Nutzen und die Kosten für eine Aufnahme der
klinisch-psychologischen Behandlung in die
Sozialversicherungsgesetze sowie für die verstärkte Einbindung
von PsychologInnen im Rahmen der betrieblichen Betreuung zu
prüfen und sprachen sich für die Ausarbeitung nationaler
Gesundheitsziele bis zum Sommer 2012 aus. Für die Erarbeitung der
Gesundheitsziele werden dabei sechs Themenfelder - gesunde
Lebensbedingungen, gesundes Verhalten, gesundheitliche
Chancengleichheit, Gestaltung des Versorgungssystems, spezielle
Zielgruppen, Volkskrankheiten - als zentral erachtet.

Unverändert vom Ausschuss angenommen wurde der
Entschließungsantrag der Grünen betreffend Suizidprävention. Die
anderen drei Oppositionsanträge blieben bei der Abstimmung in der
Minderheit.

In der Diskussion machte Abgeordneter Kurt Grünewald (G) auf die
bedenkliche Zunahme psychischer Erkrankungen in Österreich
aufmerksam. Die meisten Therapien müssten von den PatientInnen
aber aus eigener Tasche bezahlt werden, bemängelte er.
Bestenfalls gebe es einen geringfügigen Kostenersatz, der noch
dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und gedeckelt
sei. Als besonders schlimm wertete er die Situation bei Kindern.

Das Argument, dass die Krankenkassen nicht weiter belastet werden
könnten, ließ Grünewald nicht gelten. Seiner Ansicht nach wäre es
wichtig, durch Prävention rechtzeitig einzugreifen. Schließlich
dauerten Krankenstände bei psychischen Erkrankungen
überdurchschnittlich lange. Neben einer ausreichenden
Finanzierung für Psychotherapie braucht es ihm zufolge auch
genügend ambulante und stationäre Einrichtungen.

Die Koalitionsparteien wollten sich der Argumentation Grünewalds
allerdings nicht anschließen. So wies etwa Abgeordneter Erwin
Spindelberger (S) darauf hin, dass die psychotherapeutische
Versorgung in den letzten Jahren stark ausgeweitet worden sei und
mittlerweile 2100 PsychotherapeutInnen Behandlungen auf
Krankenschein anbieten würden. Ein erhöhter Kostenersatz für
psychotherapeutische Behandlungen würde seiner Meinung nach nur
die Tarife für PsychotherapeutInnen in die Höhe treiben und den
PatientInnen nichts bringen. Er will daher Sachleistungen den
Vorzug geben.

Die beiden ÖVP-Abgeordneten Erwin Rasinger und Karl Donabauer
werteten einen Gesamtvertrag zwischen der Sozialversicherung und
den PsychotherapeutInnen als nicht sinnvoll, solange es keine
genormte Ausbildung für PsychotherapeutInnen gebe. Nicht jeder
Psychotherapeut habe Erfahrung in der Krankenbehandlung und sei
entsprechend ausgebildet, argumentierte Rasinger. Grünewald
vermische vieles miteinander, was man nicht vermischen dürfe.

Unterstützt wurde von Rasinger der Vorschlag, ein nationales
Suizidpräventionsprogramm auszuarbeiten. Auch Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) äußerte sich dazu positiv. Sie brachte überdies
zum Antrag der Grünen betreffend Erstellung nationaler
Gesundheitsziele und zum Antrag des BZÖ betreffend Aufnahme der
klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG adaptierte
Entschließungsanträge der Koalition ein. (Schluss
Gesundheitsausschuss)

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