• 30.06.2011, 15:15:25
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Mikl-Leitner: Neue biometrische Aufenthaltstitelkarte für Zuwanderer wird servicefreundlicher und fälschungssicherer

Auf der Chipkarte werden ab 1. Juli 2011 Fingerabdrücke, ein Lichtbild und weitere Daten des Antragstellers gespeichert

Wien (OTS) - "Ziel dieser Adaptierung ist es, die Aufenthaltstitel
in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die
Nutzung biometrischer Daten vor einer missbräuchlichen Verwendung zu
schützen. Die biometrische Aufenthaltstitelkarte bedeutet vor allem
auch mehr Servicefreundlichkeit für Zuwanderer aus Drittstaaten und
für die Behörden", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Alle Angehörigen aus Drittstaaten, die einen Antrag auf einen
Aufenthaltstitel stellen, müssen ihre Fingerabdrücke ab 1. Juli 2011
bei der Behörde abgeben. Auf der seit 2006 im Scheckkartenformat
ausgegebenen Aufenthaltstitelkarte befindet sich ab Juli ein Chip,
auf dem neben zwei Fingerabdrücken und auch ein Lichtbild des
Inhabers gespeichert wird.

"Mit dieser Identitätsfeststellung, die europaweit einheitlich
geregelt ist, setzen wir einen weiteren Schritt, um auch illegale
Migration wirksamer eindämmen zu können", betonte Mikl-Leitner.

Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen
für die neue "Chipkarte" verschlüsselt und auf elektronischem Weg von
den zuständigen Behörden an die Österreichische Staatsdruckerei
übermittelt.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Mag. Andreas Wallner, Pressesprecher der Bundesministerin
   Tel.: +43-(0)1-53126-2027
   mailto:andreas.wallner@bmi.gv.at
   
   Bundesministerium für Inneres 
   Kompetenzcenter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Pressestelle
   +43-(0)1-53 126-2488
   pressestelle@bmi.gv.at
   www.bmi.gv.at

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