• 29.06.2011, 12:00:10
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Ärzte zu E-Medikation: Rechtssicherheit ist Minimalstandard

Schlampiger Umgang mit Gesetzen als Ursache des Problems - Verunsicherung der Patienten unterlassen

Wien (OTS) - Der Bundesobmann der niedergelassenen Ärzte, Günther
Wawrowsky, betonte Mittwoch die "absolute Notwendigkeit", wichtige
Projekte wie die E-Medikation auf eine gesicherte organisatorische
und rechtliche Basis zu stellen. Dies sei der Minimalstandard, den
der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bei der Vergabe der
Software-Aufträge in leichtfertiger Weise nicht eingehalten habe.
Wegen dieses Rechtsbruches hänge nun das ganze Projekt bis zur
Klärung der Situation in der Luft. In diesem Zusammenhang wies der
Bundeskurienobmann auch die jüngsten Vorwürfe des Sprechers der
Patientenanwälte, Gerald Bachinger, zurück. Alle Beteiligten hätten
einen Anspruch auf eine praktikable und legale Vorgangsweise. "Der
Jurist Bachinger sollte sich auf das konzentrieren, was er gelernt
hat und nicht medizinische Fragen interpretieren, zu deren
Beurteilung ihm das Wissen fehlt. Das ist gefährlich und schürt in
polemischer Weise Verunsicherung bei den Patienten", so Wawrowsky in
einer Aussendung.

Für die Analyse der von Bachinger zitierten Wechselwirkungen von
Medikamenten benötige man ein differenziertes medizinisches Wissen,
lange ärztliche Erfahrung und nicht "allein politischen Ehrgeiz",
sagte Wawrowosky.

Die zurzeit in Umlauf befindlichen Umfrageergebnisse mit großen
Zustimmungsraten für die e-Medikation seien laut Wawrowsky keine
sachliche Grundlage zur prinzipiellen Lösung des Problems, das auf
den schlampigen Umgang mit geltenden Gesetzen zurückzuführen sei.
Zusätzlich bezweifelte er die Seriosität solcher "Studien", die mit
suggestiven Fragestellungen die Antworten bereits vorwegnähmen. Sie
hätten keine Aussagekraft.

"Wir Ärzte hoffen nun auf eine schnelle rechtsverbindliche Klärung
der Sachlage durch den Gesundheitsminister." Nur dann könne wieder
konstruktiv am Pilotprojekt e-Medikation mitgearbeitet werden. Bis
dahin seien aufgrund der Feststellung des Bundesvergabeamtes, wonach
der Hauptverband bei der Auftragsvergabe rechtswidrig gehandelt habe,
die diesbezüglichen Verträge nichtig. "Unseren Pilotärzten fehlt nun
die rechtliche Grundlage zur Teilnahme. Es ist somit auch nicht
möglich, dass weitere Ärzte in das Projekt einsteigen", erklärte
Wawrowsky. Er kritisierte auch die Vorgangsweise des Hauptverbandes,
den Pilotärzten die weitere Abwicklung zu überlassen. So solle damit
lediglich der Entscheid des Vergabeamtes umgangen werden, was nach
Ansicht von Rechtsexperten ebenfalls rechtlich mehr als bedenklich
sei.

Um eine vernünftige, für Patienten und Ärzte fortschrittliche aber
auch rechtsgesicherte Lösung zu erarbeiten und anbieten zu können,
plädierte der Kurienobmann im Sinne des Beschlusses des
österreichischen Ärztekammertages das hinkende Projekt zu pausieren
und neu zu gestalten, da unter den derzeitigen Voraussetzungen viel
zu wenig Ärzte und PatientInnen zur Teilnahme bereit sind. (ms)

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Mag. Martin Stickler
Tel.: (++43-1) 513 18 33-14
Mail: m.stickler@aerztekammer.at

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