OTS0119   29. Juni 2011, 11:22

Die sichere Form der betrieblichen Altersvorsorge: Betriebliche Kollektivversicherung


Die Betriebliche Kollektivversicherung ist weniger
von Wechselwirkungen des Kapitalmarkts abhängig und sorgt für sichere
Pensionen. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist eine
Betriebspension mit Garantie und gerade in Zeiten volatiler Börsen,
die einzige Form, Mitarbeiterpensionen sicher steigen zu lassen. Sie
macht damit, als bereits bestehende sichere Alternative, eine Reform
des Pensionskassensystems überflüssig.

Angesichts der aktuellen Debatte zur Pensionsthematik möchte die
österreichische Versicherungswirtschaft einmal mehr die Vorteile
sowie den Nutzen einer Betrieblichen Kollektivversicherung
hervorheben.

"Die Betriebliche Kollektivversicherung als Form der betrieblichen
Altersvorsorge ist weniger von Wechselwirkungen des Kapitalmarkts
abhängig und sorgt für sichere Pensionen", so Dr. Louis
Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen
Versicherungsverbandes (VVO).

Auch in schwierigen Kapitalmarktsituationen bewährt sich das
Konzept der klassischen Lebensversicherung. Mit über 70 Mrd.
Vermögenswerten in der Lebensversicherung, und davon ca. 75% in der
klassischen Lebensversicherung (und somit auch in der Betrieblichen
Kollektivversicherung) stellt sich dieses jahrzehntelang bewährte
Konzept als stabil und krisensicher dar.

Mit dem Start der Betrieblichen Kollektivversicherung als
Alternative zu den Pensionskassen wurde 2005 der Grundstein für eine
risikoaversivere Variante der Firmenpension gelegt. Sie ist ein
Vorsorgemodell in Form einer klassischen Lebensversicherung mit
garantiertem Wertzuwachs, jährlich unverfallbaren Gewinnzuteilungen
und auch einer garantierten Rentenleistung in der Pensionsphase. Die
Betriebliche Kollektivversicherung wurde eingeführt, damit die
Pensionsempfänger von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen kein
Volatilitätsrisiko tragen müssen, sondern garantierte gleichbleibende
Pensionen wählen können.

Um das System attraktiver und weniger abhängig von der jeweiligen
Kapitalmarktsituation zu machen, sollte im Zuge der derzeit
diskutierten Reform des Pensionskassensystems die Möglichkeit des
individuellen Wechsels von Pensionskassen in die Betriebliche
Kollektivversicherung verstärkt eröffnet werden. Dies wäre wesentlich
wirkungsvoller, kundenorientierter und einfacher umzusetzen, als eine
komplexe Reform des Pensionskassensystems.

Vorteile des Modells "Betriebliche Kollektivversicherung":

1. Sicherheit des Systems der klassischen Lebensversicherung: Die
Lebensversicherung ist ein Versicherungsprodukt. Durch die Bildung
hoher Schwankungsreserven, die in schlechten Zeiten an unsere Kunden
weitergegeben werden, kann sie ertragsarme Perioden besser
ausgleichen als jede alternative Veranlagung. Die Gelder der Kunden
bilden den "Deckungsstock". Selbst im Konkursfall sind diese Mittel
gesichert, da sie als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse
fallen.

2. Gesetzlich geregelte, sichere Veranlagungsbestimmungen: Die
gesetzliche Kapitalanlageverordnung regelt die
Veranlagungsmöglichkeiten für Lebensversicherungen. Diese
Vorschriften bewirken eine extrem risikoarme und auf Werterhalt
ausgerichtete Veranlagungspolitik.

3. Überwachung der Veranlagung durch einen unabhängigen
Treuhänder: Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von einem
unabhängigen, von der Finanzmarktaufsicht bestimmten sachkundigen
Treuhänder überwacht. Dieser überprüft auch laufend, ob die im
Deckungsstock veranlagten Mittel ausreichen, um die Ansprüche der
Kunden jederzeit zu bedecken. Dabei erfolgt die Bewertung der
Vermögenswerte nach besonders restriktiven und damit sehr sicheren
Regeln.

4. Maximaler Anlegerschutz durch geeignete
Bilanzierungsvorschriften: Die Rechnungslegung der Lebensversicherung
unterliegt strengen Regeln, die einem Höchstmaß an Sicherheit dienen.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird jährlich von
Wirtschaftstreuhändern geprüft und mit der Bilanz bestätigt. Darüber
hinaus erfolgen regelmäßige Prüfungen durch die
Finanzmarktaufsichtsbehörde, die dem gleichen Ziel dienen.

5. Zinsgarantie während der gesamten Laufzeit: Mit der
Höchstzinssatzverordnung legt die Finanzmarktaufsichtsbehörde
periodisch den für neue Verträge geltenden Zinssatz fest. Dieser
beträgt aktuell vorsichtige 2,0 Prozent. Er gilt für die gesamte
Laufzeit einer Lebensversicherung. Dieser niedrige Basiszinssatz
bewirkt eine konservative und nicht auf Spekulation ausgerichtete
Veranlagung der Kundengelder.

6. Höchststandsgarantie für erworbene Gewinnanteile: Da in der
Praxis höhere Erträge am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden und auch
Überschüsse aus Kosten und Risikoprämien an unsere Kunden
rückerstattet werden, kann der Versicherer zusätzlich zum
Garantiezins eine Gewinnbeteiligung finanzieren. In diese werden
jährlich mindestens 85 Prozent der Gewinne eingebracht. Sobald diese
Gewinnbeteiligung dem einzelnen Vertrag gutgeschrieben ist, wird sie
Bestandteil des Deckungsstockes und ist somit Teil der
Garantieleistung. Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich
damit jährlich. Der jeweilige Zugewinn wird also im Höchstausmaß
ebenfalls garantiert.

"Die Betriebliche Kollektivversicherung ist ein bewährtes System,
das krisensicher ist. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist
besser als die im Zuge der Reform des Pensionskassensystems
diskutierte Sicherheits-VRG
(Sicherheits-Veranlagungs-Risikogemeinschaft). Die österreichische
Versicherungswirtschaft sieht daher keine Notwendigkeit für neue
Konstrukte im Rahmen einer Reform des Pensionskassensystems, die
Betriebliche Kollektivversicherung ist die gewünschte sichere
Variante für die betriebliche Altersvorsorge", so Dr. Louis
Norman-Audenhove.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0119 2011-06-29 11:22 291122 Jun 11 VVO0001 0665



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