• 29.06.2011, 09:40:03
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AKNÖ-Urlaubstipp: Reiseversicherung und Information schützen vor Überraschungen

Kranksein im Ausland kann trotz E-Card teuer werden

Wien (OTS/AKNÖ) - Hitzekoller auf Kos, Badeunfall auf Mallorca:
Krank sein im Urlaub kann teuer werden. Wenn man bei einem privaten
Arzt landet, schützt auch die E-Card nicht vor hohen Rechnungen.
AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum rät, sich rechtzeitig zu
erkundigen, welche ÄrztInnen am Urlaubsort Kassenverträge haben. Im
Zweifelsfall sollte man sich Gedanken über eine Reiseversicherung
machen.

Es sieht einfach aus: ÖsterreicherInnen mit E-Card sind automatisch
in allen EU-Ländern und in EWR-Staaten wie Norwegen und der Schweiz
krankenversichert. Etwas komplizierter ist es in der Türkei und den
Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien: Dort braucht man für die
Krankenversicherung einen Urlaubskrankenschein, den der Dienstgeber
ausstellt. Nur: In all diesen Ländern gilt die Versicherung nur für
ÄrztInnen und Krankenhäuser, die einen Vertrag mit der jeweiligen
gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen haben. Wer
"versehentlich" in einer Privatordination landet, muss wie in
Österreich die Rechnung selbst bezahlen. "Man bekommt dann 80 Prozent
dessen zurück, was ein Kassenarzt bei uns für die gleiche Leistung
erhalten hätte", erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.
"Auf den Mehrkosten bleiben UrlauberInnen sitzen."

Vorher informieren

Der Experte rät, sich vorab zu informieren, welche ÄrztInnen und
Krankenhäuser man im Ernstfall aufsuchen könnte. AK-Präsident Hermann
Haneder fordert: "In jedem Hotel sollte eine Liste guter und
erprobter Kassenärzte und der öffentlichen Spitäler aufliegen." Die
österreichischen Reiseveranstalter könnten das durchaus von ihren
Partnerhotels verlangen und darauf in den Reiseunterlagen hinweisen.
"Vom Cocktailempfang bis zu Tagesausflügen und Elefantenritten, die
Hotels bieten eine Vielzahl von Services für ihre Gäste an, da sollte
ein Aushang mit den Adressen der KassenärztInnen nicht zu viel
verlangt sein", sagt Haneder.

Wer in ländlichere Gegenden reist, wo es unter Umständen keine
KassenärztInnen gibt, sollte außerdem eine Reiseversicherung
abschließen: "Das sollte man unbedingt auch, wenn man in Länder
außerhalb der EU bzw. des EWR reist, wo es keine Abkommen zur
Krankenversicherung gibt", rät Fraunbaum. InhaberInnen von
Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz
bereits inkludiert. Es empfiehlt sich jedenfalls, sich vorher zu
informieren.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Arbeits- und Sozialrecht
Josef Fraunbaum
01/58883 - 1408
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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