• 28.06.2011, 18:32:40
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Verfassungsauschuss beschließt Kärntner Ortstafellösung

Vier Parteien stimmen Novelle des Volksgruppengesetzes zu - nächster Schritt: Plenum 6. Juli - Staatssekretär Ostermayer: "Ziel hundert Prozent Zustimmung"

Wien (OTS) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer
am Dienstagabend darüber, dass die auf breiter Basis vereinbarte
Novelle des Volksgruppengesetzes den Verfassungsausschuss im
Parlament mit einer Vierparteien-Mehrheit beschlossen wurde. Damit
sei ein wichtiger Schritt einer möglichst konsensualen sowie
rechtlich abgesicherten Umsetzung der Kärntner Ortstafellösung im
Verfassungsrang gesetzt worden. "Das Ziel ist nah", so der
Staatssekretär.

Der nächste Schritt sei nunmehr die Abstimmung über die Novelle im
Plenum des Nationalrates am 6. Juli. Ostermayer "Ich bin
zuversichtlich, dass das Gesetz eine sehr breite Zustimmung bekommen
wird. Mein Ziel sind nach wie vor hundert Prozent und diesem Ziel
sind wir mit dem heutigen Beschluss im Verfassungsausschuss deutlich
näher gekommen."

Nach dem Beschluss im Nationalrat wird das Gesetz am 21. Juli in den
Bundesrat eingebracht. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten
können im August in Kärnten die ersten zusätzlichen Ortstafeln und
Ortsbezeichnungstafeln aufgestellt werden.

Mit einem Gesetz in Verfassungsrang werden insgesamt 164 Ortstafeln
und Ortkennzeichnungstafeln in 24 Gemeinden in Südkärnten
festgeschrieben, ebenso wie Regelungen zur Amtssprache in
zweisprachigen Gemeinden. Im Verfassungsausschuss am Dienstag wurde
diesbezüglich klar gestellt, dass auch nach dem Beschluss alle bisher
aufgestellten zweisprachigen Tafeln bestehen bleiben - sowohl jene in
Kärnten wie auch die im Burgenland. Auch wurde im Ausschuss noch
einmal unterstrichen, dass bisher Erreichtes nicht in Frage gestellt
werde - etwa hinsichtlich von Aufschriften in Gemeinden oder der
Aufstellung zusätzlicher Ortkennzeichnungstafeln, was beides durch
die Autonomie der Gemeinden verfassungsrechtlich ohnehin verankert
ist.

Eine weitere Klarstellung durch den Ausschuss betrifft die
Amtssprache. Die Möglichkeit der Delegation von Behördenvorgängen aus
den Gemeinden in Richtung der Bezirkshauptmannschaften besteht
bereits seit dem Jahr 1962. Festgehalten wurde noch einmal
ausdrücklich, dass dort, wo der Gebrauch der Amtssprache praktiziert
wird und sich über die Jahre hinweg bewährt hat, dies auch weiterhin
so gehandhabt werden soll. "Damit ist auch in diesen Fragen
zusätzliche Klarheit geschaffen worden", so Staatssekretär Ostermayer
abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. Leo Szemeliker
Tel.: (01) 531 15 - 2090, 0664/282 25 00

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