• 28.06.2011, 13:04:30
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Hundstorfer: AMS-Förderungen werden ausgeweitet - Einkommensgrenzen werden angehoben

EPUs - Altersgrenze bei Förderung fällt

Wien (OTS/BMASK) - "Die heute im AMS-Verwaltungsrat beschlossenen
Änderungen bei den Beihilfen für Ein-Personen-Unternehmen bringen
weitere Verbesserungen mit sich", so Sozialminister Rudolf
Hundstorfer am Dienstag. Die Altersbeschränkung von 30 Jahren fällt.
Damit können Ein-Personen-Unternehmen (EPUs)ohne Altersbegrenzung
einen 12-monatigen Lohnkostenzuschuss für den ersten Arbeitnehmer
erhalten. "Nunmehr können auch ältere Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen gefördert werden", so Hundstorfer. Seit Einführung
der Maßnahme im Rahmen des zweiten Arbeitsmarktpakets der
Bundesregierung wurden 829 Arbeitsplätze geschaffen. Durch diese
zusätzliche Ausweitung erwartet sich Hundstorfer eine erhöhte
Inanspruchnahme durch die EPUs. ****

"Auch bei den Beihilfen des AMS kommt es zu Verbesserungen", so
Hundstorfer. Ab Juli 2011 werden die monatlichen
Bruttoeinkommensgrenzen, bis zu denen eine Förderung gewährt werden
kann, um 300 Euro auf nunmehr 2300 Euro angehoben. Damit können zum
Beispiel Beschäftigte, die sich in Berufen mit Fachkräftemangel
qualifizieren, mehr als bisher von den Aus- und
Weiterbildungsbeihilfen des Arbeitsmarktservice profitieren. Vorteile
ergeben sich durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch für
Eltern, die eine Kinderbetreuungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
"Besonders Frauen, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen,
kommt diese Maßnahme zu Gute", so Hundstorfer.

Auch für die Entfernungsbeihilfe - das ist eine Beihilfe für
Arbeitslose, die eine entferntere Arbeitsstelle annehmen - gilt die
neue Einkommensgrenze. "Damit wollen wir die Mobilität der
Arbeitnehmer noch mehr als bisher fördern, so Hundstorfer. Zudem
fällt die Übersiedlungsbeihilfe unter die neue Einkommensgrenze.

"In Summe werden künftig rund 4.000 Personen zusätzlich von den
höheren Einkommensgrenzen des Arbeitsmarktservice profitieren
können", schloss Hundstorfer.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag.a Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at

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