Linz (OTS) - Die AK Oberösterreich ist schon jahrelang der
Ansicht, dass der Verlust der Notstandshilfe durch Anrechnung des
Partnereinkommens ungerecht ist, ja sogar gegen das
Diskriminierungsverbot im EU-Recht verstößt. Jetzt hat die AK einen
ersten Erfolg errungen: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied,
dass der Verlust von Pensionszeiten durch die Aberkennung der
Notstandshilfe diskriminierend ist.
Fast 90 Prozent der Betroffenen sind Frauen, die aufgrund des
Einkommens ihres Partners keine Notstandshilfe (mehr) bekommen. Schon
ein Partnereinkommen von rund 1000 Euro netto reicht für den Verlust
der Notstandshilfe, obwohl sie oft jahrzehntelang
Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt haben.
Mit einem konkreten Fall ging die AK jetzt durch alle Instanzen
bis zum Verwaltungsgerichtshof: Der betroffenen, 1950 geborenen Frau
wurde die Notstandshilfe gestrichen, weil ihr Partner ein "zu hohes"
Einkommen hatte. Die schmerzliche Folge für die Frau: Sie musste
nicht nur auf Geld verzichten, sondern verlor auch noch die
Pensionsversicherungszeiten. Diese negative Konsequenz trifft
Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind.
Jetzt entschied der Verwaltungsgerichtshof klar und deutlich: Der
Verlust der Pensionsversicherungszeiten für arbeitslos gemeldete
Personen stellt eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung dar.
Der Frau müssen diese Versicherungszeiten gutgeschrieben werden.
"Das ist ein erster wichtiger Erfolg, um die ungerechte Anrechnung
des Partnereinkommens bei der Notstandhilfe generell zu beseitigen.
Wir werden diese Forderung vor allem im Interesse der Frauen
weiterhin mit Nachdruck verfolgen", so AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer zum VwGH-Erkenntnis.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Sabine Naderer
Tel.: (0732) 6906-2178
mailto:sabine.naderer@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com
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