OTS0182   22. Juni 2011, 13:13

Donnerbauer: Rechtsschutzmaßnahmen im Bereich Vorratsdatenspeicherung werden ausgebaut

ÖVP-Justizsprecher: Sicherheit und Datenschutz wird verstärkt Rechnung getragen


Ende April wurde im Nationalrat die
Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Erklärter Zweck der
Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung
und Verfolgung von schweren Straftaten. Durch einen heute dem
Justizausschuss vorliegenden Initiativantrag zum Strafgesetzbuch und
zum Staatsanwaltschaftsgesetz werden nun die Rechtsschutzmaßnahmen
zur Vorratsdatenspeicherung ausgebaut, stellte heute, Mittwoch,
ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer fest.

Die ergänzenden Maßnahmen umfassen die Erweiterung der
Strafbestimmung über verbotene Veröffentlichung um Ergebnisse aus
einer Auskunft aus einer Vorratsdatenspeicherung. Zudem wird bei der
Staatsanwaltschaft das Vieraugenprinzip für Auskunftsersuchen aus
Vorratsdaten verankert. "Mit diesen Ergänzungen wird der Sicherheit
und dem Datenschutz nun verstärkt Rechnung getragen", schloss der
ÖVP-Justizsprecher.
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0182 2011-06-22 13:13 221313 Jun 11 VPK0005 0126



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