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OTS0154   21. Juni 2011, 12:09

Falter: Neue Wendung im Fall Königshofer

Handelsgericht Wien stellt in Beschluss fest: FPÖ-Abgeordneter Königshofer fütterte "zweifelsfrei" Neonazi-Seite Alpen-Donau


Wien (OTS) - Der Falter berichtet von einer neuen Wendung im Fall
Werner Königshofer. Der freiheitliche Nationalratsabgeordneter hat
nach einem Beschluss des Handelsgerichts Wien "zweifelsfrei" die
Neonazi-Homepage alpendonau-info.org mit Material versorgt. Anwalt
Georg Zanger, der gegen Königshofer geklagt hatte, fordert nun den
Rücktritt des Abgeordneten. Sollte sich die Staatsanwaltschaft der
Rechtsmeinung des Gerichtes anschließen, müsste sich der Abgeordnete
einem Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz stellen.

Die Vorgeschichte: Die Vermutung, das Königshofer die Homepage
unterstützt, gab es schon länger, Anwalt Zanger und der
Datenforensiker Uwe Sailer schickten ein technisch präpariertes
Jpeg-Bilddokument per Mail an Königshofer. Sie versahen das Dokument
(ein Scan eines Zeitungsartikels) einerseits mit einem versteckten
Code und manipulierten ein paar Buchstaben des gescannten Artikels,
in dem sie etwa "Ü-Stricherln" wegretouchierten.

Kurz darauf war das Dokument auf Alpen-Donau.info abrufbar. Zanger
und Seiler hatten offenbar den Beweis erbracht, dass Königshofer, die
rechtsradikale Website füttert. Königshofer wehrte sich gegen diesen
Vorwurf. Er bestritt nicht nur, das File weitergeschickt zu haben, er
beschuldigte sogar Datenforensiker Sailer, das Dokument an die Nazis
geschickt zu haben.

Sailer ließ den Vorwurf nämlich nicht auf sich sitzen und klagte
nun, vertreten durch Anwalt Zanger, den Abgeordneten Königshofer auf
Unterlassung dieser ehrenrührigen Behauptung beim Handelsgericht.

Richter Friedrich Kulka urteilte jedoch, "die fragliche Datei vom
Zweitbeklagten (das ist der Nationalratsabgeordnete Königshofer,
Anm.) (...) an Verantwortliche der Homepage www.alpendonau.info
weitergegeben wurde, wo sie am 31. 1.2011 veröffentlicht wurde". Die
Beweise, die Sailer vorgelegt habe, seien "zweifelsfrei". Königshofer
habe seine Unterstellung durch nichts belegen können.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
211209 Jun 11 FAT0001 0268



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Florian Klenk
0676/4061106

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