• 21.06.2011, 12:09:52
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Falter: Neue Wendung im Fall Königshofer

Handelsgericht Wien stellt in Beschluss fest: FPÖ-Abgeordneter Königshofer fütterte "zweifelsfrei" Neonazi-Seite Alpen-Donau Wien (OTS) - Der Falter berichtet von einer neuen Wendung im Fall Werner Königshofer. Der freiheitliche Nationalratsabgeordneter hat nach einem Beschluss des Handelsgerichts Wien "zweifelsfrei" die Neonazi-Homepage alpendonau-info.org mit Material versorgt. Anwalt Georg Zanger, der gegen Königshofer geklagt hatte, fordert nun den Rücktritt des Abgeordneten. Sollte sich die Staatsanwaltschaft der Rechtsmeinung des Gerichtes anschließen, müsste sich der Abgeordnete einem Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz stellen. Die Vorgeschichte: Die Vermutung, das Königshofer die Homepage unterstützt, gab es schon länger, Anwalt Zanger und der Datenforensiker Uwe Sailer schickten ein technisch präpariertes Jpeg-Bilddokument per Mail an Königshofer. Sie versahen das Dokument (ein Scan eines Zeitungsartikels) einerseits mit einem versteckten Code und manipulierten ein paar Buchstaben des gescannten Artikels, in dem sie etwa "Ü-Stricherln" wegretouchierten. Kurz darauf war das Dokument auf Alpen-Donau.info abrufbar. Zanger und Seiler hatten offenbar den Beweis erbracht, dass Königshofer, die rechtsradikale Website füttert. Königshofer wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Er bestritt nicht nur, das File weitergeschickt zu haben, er beschuldigte sogar Datenforensiker Sailer, das Dokument an die Nazis geschickt zu haben. Sailer ließ den Vorwurf nämlich nicht auf sich sitzen und klagte nun, vertreten durch Anwalt Zanger, den Abgeordneten Königshofer auf Unterlassung dieser ehrenrührigen Behauptung beim Handelsgericht. Richter Friedrich Kulka urteilte jedoch, "die fragliche Datei vom Zweitbeklagten (das ist der Nationalratsabgeordnete Königshofer, Anm.) (...) an Verantwortliche der Homepage www.alpendonau.info weitergegeben wurde, wo sie am 31. 1.2011 veröffentlicht wurde". Die Beweise, die Sailer vorgelegt habe, seien "zweifelsfrei". Königshofer habe seine Unterstellung durch nichts belegen können. Rückfragehinweis: Falter-Redaktion Florian Klenk 0676/4061106 Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/6237/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0154 2011-06-21/12:09 211209 Jun 11

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