- 21.06.2011, 11:57:11
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- OTS0138 OTW0138
Architektur und Urheberrecht - Copyright beachten!
Nennung der Architekten / Architektinnen auf Architekturfotografien beachten
Wien (OTS) -
Sehr geehrte Redakteurin, sehr geehrter Redakteur,
wir möchten Sie heute für die (Urheber-)Rechte der Architektinnen
und Architekten sensibilisieren.
Es ist offensichtlich üblich, dass bei der Abbildung von
Fotografien das Copyright des Fotografen beachtet wird. Es ist jedoch
ebenso offensichtlich üblich, dass selbst Architektur-affine Medien
die Urheberrechte der Schöpfer von abgebildeten Bauwerken nicht
beachten. Die "Freiheit des Straßenbildes" gewährt zwar das Recht,
Bauwerke abzubilden, dennoch bleibt - wie auch bei einem
Literaturzitat, das ebenfalls eine freie Werknutzung darstellt - dem
Urheber das Recht, dass sein Name genannt wird.
Wir bitten Sie daher, Ihre Redakteurinnen und Redakteure zu
informieren und für das beschriebene Thema zu sensibilisieren.
Informieren Sie bitte auch Ihre Fotografen und Agenturen, dass sie
Architektur-Fotografien nur dann verwenden dürfen, wenn sie die
ArchitektInnen / PlanerInnen der Gebäude nennen und als
Bildunterschrift mitliefern.
Mit freundlichen Grüßen Arch. Mag. arch. Walter Stelzhammer Präsident Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland A-1040 Wien, Karlsgasse 9
Ein Infoblatt mit der juristischen Information zum
Namensnennungsrecht der Architekten/Innen finden Sie unter
http://www.wien.arching.at/index.php?cid=328&sid=7357
Rückfragehinweis:
Information: Mag. phil. Brigitte Groihofer MBA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Chefredaktion "der Plan" Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland A-1040 Wien, Karlsgasse 9 T: +43 1 5051781-20 / M: +43 664 5141305 / F: +43 1 5051005 E: [email protected] W: wien.arching.at
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