• 21.06.2011, 11:34:42
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Bures: Österreich fix dabei bei verstärkter Zusammenarbeit zum EU-Patent

Ministerrat gibt grünes Licht - Abbau von bürokratischen Hürden spart österreichischen Unternehmen Zeit und Geld

Wien (OTS/BMVIT) - Der Ministerrat hat heute den Vorschlag von
Infrastrukturministerin Doris Bures zur Teilnahme Österreichs an der
verstärkten Zusammenarbeit beim EU-Patent beschlossen. Damit wird
Österreich bei jenen voraussichtlich 25 EU-Mitgliedsstaaten (alle bis
auf Italien und Spanien) dabei sein, die jetzt die verstärkte
Zusammenarbeit umsetzen. Für die Infrastrukturministerin geht es um
den Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden. "Das spart unseren
innovativen Unternehmen Zeit, Aufwand und Geld", betont Bures. ****

Österreich hat von Anfang an die Bemühungen für das EU-Patent
unterstützt. Dies vor allem auch deswegen, weil damit die heimischen
Unternehmen einen besseren und sehr viel billigeren Zugang zum
EU-weiten Patentschutz bekommen. Nachdem aber Anfang November eine
einstimmige Einigung an Spanien und Italien wegen der Sprachenfrage
gescheitert ist, haben die anderen EU-Staaten den Weg in Richtung
verstärkte Zusammenarbeit eingeschlagen. Österreich hat sich im
Dezember grundsätzlich bereit erklärt, bei der verstärkten
Zusammenarbeit dabei zu sein. Am Dienstag hat der Ministerrat den
definitiven Beschluss für die Teilnahme gefasst.

Im Kern geht es um die unbürokratische Anerkennung von Patenten in
den Teilnehmerstaaten. Während derzeit noch eine Übersetzung in alle
jeweiligen Landessprache notwendig ist, muss in Zukunft für eine
Validierung das Patent nur mehr auf Deutsch, Englisch und Französisch
vorliegen. Damit bekommt man den Hauptkostenfaktor für einen
EU-weiten Patentschutz, nämlich die Übersetzungskosten in alle
Landessprachen, in den Griff.

Die bisherige Fragmentierung im Bereich des europäischen
Patentschutzes führt zu hohen Kosten für Innovatoren und Unternehmen.
So ist ein europäisches Patent, das nach dem aktuellen System in den
13 wichtigsten Ländern validiert wurde, mit Kosten von
durchschnittlich 20.000 Euro über zehnmal teurer als ein Patent in
den USA oder in Japan. Als Folge beschränken Patentinhaber den
Patentschutz für gewöhnlich auf einige wenige, vor allem größere
EU-Mitgliedstaaten. Durch die verstärkte Zusammenarbeit ersparen sich
Unternehmen bis zu 14.000 Euro an Übersetzungskosten.

Der weitere Fahrplan: Am 27. Juni wird sich ein Sonderministerrat
Wettbewerbsfähigkeit dem EU-Patent widmen. Geplant ist die Annahme
einer Allgemeinen Ausrichtung zu den Rechtsakten betreffend den
einheitlichen Patentschutz (Patentschutz-VO und VO zu den
Übersetzungsregelungen). Im zweiten Halbjahr wird es Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament mit dem Ziel einer Einigung über die
Rechtsakte betreffend den einheitlichen Patentschutz geben, sowie
Verhandlungen zum Übereinkommen zur einheitlichen
Patentgerichtsbarkeit (zwischenstaatlicher Vertrag) als 2. Säule des
künftigen europäischen Patentsystems.

Ebenfalls für das zweite Halbjahr geplant ist die Annahme der
Patentschutz-Rechtsakte sowie des Übereinkommens zur einheitlichen
Patentgerichtsbarkeit. Das künftige System des einheitlichen
Patentschutzes soll mit Inkrafttreten der 2. Säule des Systems, der
Ratifizierung des zwischenstaatlichen Übereinkommens zur
einheitlichen Patentgerichtsbarkeit durch die Mitgliedsstaaten,
angewendet werden. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:[email protected]

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