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OTS0079   17. Juni 2011, 10:12

LR Anschober: Entwurf Ökostromgesetz Absage an echte Energiewende und Atomausstieg

Parlamentarische Verhandlungen müssen Ziele verbessern und zumindest bei Solarstrom Begrenzung durch Deckelung beenden


Der vorliegende Entwurf des Ökostromgesetzes ist eine
Verbesserung gegenüber dem skandalösen Erstentwurf und der
untragbaren derzeitigen Gesetzeslage. Auch das angestrebte Abarbeiten
der Warteliste ist die Umsetzung einer Forderung Oberösterreichs,
wenn auch über die Bedingungen noch geredet werden muss.
Das große Problem des Entwurfes sieht Oberösterreichs Grüner
Energielandesrat Rudi Anschober jedoch in den viel zu wenig
ambitionierten Zielen des Gesetzes und der Beibehaltung des
politischen Beschränkens der Förderzahlen durch die Deckelung.

Anschober: "25 Prozent Ökostrom - ohne Großwasserkraft - sind in
Österreich bis 2020 realistisch möglich. Dann können wir tatsachlich
von Energiewende und Atomausstieg sprechen. Dazu braucht es die
Festschreibung eines linearen Ausbautrends samt jährlicher
Evaluierung."

Das Kernproblem des Gesetzesentwurfes ist nach Überzeugung von
Oberösterreichs Energielandesrat die Beibehaltung der Deckelung der
jährlichen Förderzahlen, also die Deckelung." Damit werden tausende
an Investitionen Interessierte frustriert und behindert, eine echte
Marktentwicklung verhindert. Gerade beim Ausbau von Solarstrom wirkt
sich dies katastrophal aus zumal die Ausbauziele bei pv ebenfalls
äußerst unambitioniert sind. Konkret strebt der Gesetzesentwurf bis
2020 einen Ausbau auf 1100 mw Solarstrom an, das sind bei
Beibehaltung des derzeitigen Stromverbrauchs 1,58 Prozent des
Gesamtstromverbrauchs. Nur zum Vergleich: Bayern besitzt bereits
heute einen pv-Anteil von über fünf Prozent. Österreich strebt also
an, in neun Jahren ein Drittel des Solarstromanteils von Bayern zu
erreichen. Das ist beschämend und untragbar."

Anschober fordert also ambitioniertere Ziele, ein Aufheben des
Deckels zumindest bei Photovoltaik und eine Entbürokratisierung der
Genehmigungsverfahren, bei denen zehntausende Verwaltungsakte
eingespart werden könnten, wenn zumindest Kleinanlagen frei von
energietechnischen Genehmigungen gestellt werden.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0079 2011-06-17 10:12 171012 Jun 11 GRO0002 0290



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