- 16.06.2011, 09:34:58
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VKI-Verbandsklagen führen zu zahlreichen Verbesserungen bei Kfz-Leasingverträgen
Oberster Gerichtshof gibt VKI gegen BMW Leasing recht
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - insgesamt neun
Verbandsklagen gegen verschiedene Kfz-Leasing-Unternehmen geführt und
gewonnen. Mit dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH)
gegen BMW Leasing ist diese Klagsaktion erfolgreich abgeschlossen
worden. Im aktuellen Urteil wurden 32 von 34 eingeklagten Klauseln
für gesetzwidrig erklärt. Die Verbandsklagen des VKI und die Vorgaben
des neuen Verbraucherkreditgesetzes, das vor einem Jahr in Kraft
getreten ist, haben den Kfz-Leasing-Verträgen neue und
verbraucherfreundlichere Grundlagen gegeben.
Der Leasingvertrag war im Gesetz kaum geregelt, die
wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner wurden vor
allem durch die Geschäftsbedingungen der Leasingunternehmen
festgelegt. Diese Bedingungen haben - zum Teil in gesetzwidriger
Weise - einseitig Vorteile für die Leasingunternehmen
festgeschrieben. Daher hatte das Konsumentenschutzministerium den VKI
beauftragt, diese Bedingungen zu durchforsten und gegen
intransparente oder gröblich benachteiligende Klauseln mit
Verbandsklagen vorzugehen. Der VKI hat insgesamt neun Verbandsklagen
geführt und gewonnen. Vor wenigen Tagen ist das letzte Urteil des OGH
beim VKI eingelangt.
"Wir haben in den einzelnen Verträgen oft bis zu 30 und mehr
Klauseln beanstandet und haben in nahezu allen Fällen seitens des OGH
recht bekommen", resümiert Dr. Beate Gelbmann, zuständige Juristin im
Bereich Recht des VKI.
Gegen BMW Leasing wurden 34 Klauseln eingeklagt, 32 Klauseln sah
der OGH als gesetzwidrig an.
Wie in sämtlichen anderen geprüften Fällen fanden sich u.a.
unzulässige Einschränkungen der "Kardinalspflicht" der Leasinggeber,
den Leasingnehmern das Fahrzeug bei Vertragsbeginn zunächst einmal
mangelfrei zu verschaffen. Hier werden dem Leasingnehmer
"Rügeobliegenheiten" auferlegt ("offene Mängel sind sofort zu rügen")
bzw. wird die Pflicht zur Gewährleistung unzulässig eingeschränkt.
Weiters finden sich immer wieder gesetzwidrige Einschränkungen des
Rechtes der Verbraucher, gewisse Ansprüche gegen die Leasingraten
aufzurechnen, ausufernde Regelungen, die den Leasinggeber berechtigen
sollen, das Fahrzeug jederzeit und mit Sachverständigen zu
untersuchen und Benachteiligungen bei der Auflösung des
Leasingvertrages bzw. bei der Ermittlung des Restwertes des
Fahrzeuges.
"Diese Urteile des OGH und die neuen Regelungen des
Verbraucherkreditgesetzes, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist,
haben einen völlig neuen Rechtsrahmen für den Kfz-Leasingvertrag
geschaffen und für Verbraucher eine Fülle von Verbesserungen
gebracht", sagt Dr. Gelbmann.
Der Volltext des aktuellen Urteils, sämtliche eingeklagte Klauseln
sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus rechtlicher Sicht
finden sich - kostenlos - auf www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Beate Gelbmann, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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