- 15.06.2011, 09:03:30
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Mitterlehner: Neue Spritpreis-Datenbank im Ministerrat beschlossen
Gesetzesnovelle bringt bessere Information der Konsumenten über günstigste Tankmöglichkeiten - BWB erhält Zugang zu allen Daten - Auch kleine Tankstellen von Meldepflicht umfasst
Wien (OTS/BMWFJ) - Der Ministerrat hat heute die vom
Wirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des
Preistransparenzgesetzes beschlossen, mit der die formalen
Voraussetzungen für die neue Spritpreis-Datenbank geschaffen werden.
"Wir wollen die Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten
Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. So steigern wir die
Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am heimischen
Treibstoffpreismarkt weiter an", bekräftigt Mitterlehner die Ziele
seiner Initiative. Nächste Schritte sind der Beschluss der Novelle im
Wirtschaftsausschuss und im Nationalratsplenum. Auf Basis des
aktuellen Fahrplans wird die neue Datenbank den Konsumenten Anfang
August zur Verfügung stehen.
Bei jeder Abfrage durch einen Autofahrer werden im Einklang mit den
EU-Wettbewerbsregeln nur die günstigsten Anbieter im Umkreis des
eingegebenen Standortes aufgelistet. Somit können sowohl
wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben als auch
eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken
zum Tanken verhindert werden.
Meldung jeder Preisänderung an die E-Control
Künftig müssen die Tankstellenbetreiber jede Preisänderung bei
Superbenzin und Diesel elektronisch (via Internet, SMS) an eine
Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese bietet
als objektive Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom-
und Gaspreisvergleiche an. Somit ist eine professionelle und
unbürokratische Lösung möglich. Neu ist, dass von der Meldepflicht
auch kleine Tankstellenbetreiber umfasst sein sollen, die weniger als
500 Kubikmeter Treibstoff pro Jahr absetzen. Die im
Begutachtungsentwurf vorgeschlagene Ausnahme für diese Gruppe, die
sich nur auf freiwilliger Basis für das neue Datenbanksystem bei der
E-Control registrieren hätte müssen, soll daher auch auf Wunsch der
Branche gestrichen werden.
Jede Preisänderung muss zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die
Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr
erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt
unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen
möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber eine halbe Stunde
Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade für kleinere Selbstständige
ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings
ist davon auszugehen, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch
wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den
günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an
einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist
damit gesichert.
Neben den Autofahrern erhalten auch die für den Vollzug zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Zugang zu allen Daten der Spritpreis-Datenbank. Als objektive Stelle
kann die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser
wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen
durchführen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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