- 10.06.2011, 12:12:36
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Adoptionsverbot für Menschen mit Behinderung - Skandalöse Aussagen beweisen Diskriminierung - BILD

Wien (OTS) - Im Mai wurde der Fall des blinden Paares, Dietmar
Janoschek und Elfriede Dallinger, das ein blindes Waisenkind
adoptieren will, und die BH Linz-Land dies verhindert, öffentlich.
Nach 4 Monaten wurden dem Paar und der Behindertenanwaltschaft
endlich die Gründe gesagt.
Was sie hörten, schockierte sie:
80 Min. überschüttete sie die BH mit Lob, wie gut geeignet sie für
ein Adoptivkind wären. Die Psychologin der BH räumte ein, dass sie
wisse, dass das Paar blinde Kinder aufziehen könne. Dann erklärte
sie: "Jedoch sei Behinderung eine besondere Situation und für ein
Kind genüge es, adoptiert zu sein. Da müsse man es nicht auch noch
mit einer besonderen Situation konfrontieren."
"Wenn das so ist, warum werden dann Menschen mit Behinderungen nicht
von Adoptionen ausgeschlossen?": fragt der Behindertenanwalt. Die
Psychologin: "Die Frage ist berechtigt. Das müssen jedoch die
Juristen klären", und weiter: "Auch der fehlende Blickkontakt sei dem
Kindeswohl abträglich. Außerdem sei bei Blinden die Sicherheit eines
Kindes nicht gewährleistet. So könnte ein Zeckenbiss oder ein
Sonnenbrand nicht rechtzeitig erkannt werden. Aber auch, wenn sich
das Kind von der Hand losreißt, könnten sie ihm nicht nachlaufen,
etc."
"Es gibt viele blinde Eltern, die Kinder sicher und ohne Schaden
aufgezogen haben" erklärt Janoschek, worauf die Fachreferentin der BH
meint: "Das stimmt, es gibt Berichte von Kindern, die blinde Eltern
haben. Mit keinem Schaden, das ist schwer messbar. Das kann man so
nicht sagen, da steht sicher Haltung gegen Haltung." Weiteres meint
Sie: "Da sie manchmal Unterstützung von Verwandten oder ihrer
Assistentin benötigen, kommt eine Adoption nicht in Frage. Denn
Adoptiveltern müssen alles alleine können."
Behindertenanwalt: Das bedeutet, dass alle Menschen mit
Behinderungen als Adoptiveltern nicht geeignet sind. Weil wenn jemand
im Rollstuhl sitzt, mit Krücken geht oder gehörlos ist, braucht er in
gewissen Situationen Unterstützung, und selbst wenn es eine Person
zur Unterstützung gibt, ist dies egal."
Das Paar streicht noch einmal hervor, dass Sie ein blindes
Waisenkind aus einem armen Land, wo Blinde verhungern oder als
Bettler auf der Straße landen, adoptieren möchten. Dann seien auch
viele der Ablehnungsgründe hinfällig, weil Gestik und Mimik, das
Losreißen von der Hand etc. nicht relevant sind. Sie möchten dem Kind
Liebe und Geborgenheit geben. Eine gesundheitliche Versorgung sowie
Schul- und Berufsausbildung ermöglichen, damit das blinde Kind die
Chance bekommt, ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu werden. Es
könne doch nicht Ziel der BH sein, das Glück für ein blindes Kind zu
verhindern.
Fachreferentin: "Wir sind nicht für bulgarische Waisenkinder
zuständig, und außerdem ist es nicht unsere Aufgabe für Kinder, die
in schwierigen Situationen leben, zu schauen, wie es denen besser
gehen könnte. Sie könne außerdem dem Paar, das evt. für die Adoption
eines blinden Kindes geeignet sei, eine Adoptionseignung für ein
solches nicht ausstellen. Denn sie können nur generell zustimmen, und
da könnte dann das Paar auch ein sehendes Kind adoptieren."
Auch bei der Gesundheit, Pflege und Hygiene sieht die BH das
Kindeswohl bei Blinden gefährdet. Worauf Janoschek meint: "Ich
schlage dringend vor, in Zukunft in die Adoptionsüberprüfung den
Nachweis eines umfangreichen Erste-Hilfe-Kurses aufzunehmen. Ich bin
u.a. Heilmasseur und habe eine Ausbildung in Anatomie, Pathologie,
Hygiene, Erste-Hilfe, Verbandslehre etc., die ich mit Auszeichnung am
AKH Linz abgelegt habe. Mich würde interessieren, wie viele sehende
Eltern, so gut Verbände anlegen können oder über Krankheiten Bescheid
wissen, wie ich."
Für ein blindes Waisenkind gibt es keine besseren Eltern, als
Blinde, da das Kind optimal vom großen Erfahrungsschatz und den
speziellen Kompetenzen profitieren könnte. Die Fachreferentin
bestätigt, dass hier das blinde Paar eindeutig einen
Erfahrungsvorsprung habe.
Es ändere sich aber deswegen nichts an der Ablehnung.
Die BH wird aufgefordert, die Ablehnungsgründe als Bescheid
auszustellen. Damit dagegen eine Berufung möglich ist.
Fachreferentin: "Wir können keinen Bescheid ausstellen. Da wir zwar
als Behörde, aber nicht im hoheitlichen Bereich, sondern wie ein
privatwirtschaftliches Unternehmen, tätig sind."
Diese Vorgangsweise erinnert an Diktaturen und Monarchien. Denn
auch dort gibt es keine Rechtsmittel und die Vertreter des Staates
sind allmächtig und ignorieren Menschenrechte.
Janoschek und Dallinger haben seit dem ersten Gespräch mit der
Psychologin der BH, im Nov. 2010, gefühlt, dass sich diese nicht in
die Situation von Blinden versetzen und Sie daher auch nicht bewerten
kann. Und die Aufnahme eines Kindes, auch mit falschen Behauptungen -
wie Frau Dallinger würde für Eltern, die ihr Kind verlassen, nicht
die gleiche Wertschätzung haben, wie Eltern, die diese Kinder
adoptieren - verhindern will. Dass keine neue Überprüfung durch eine
andere Behörde und Psychologin erfolgt, wenn der begründete Verdacht
auf Befangenheit besteht, ist unfassbar!
Janoschek konfrontiert die BH damit, dass sie mit diesen
Ablehnungsgründen gegen die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, UNO-Menschenrechtskonvention,
Österreichische Bundesverfassung und das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie das
OÖ-Antidiskriminierungsgesetz verstoßen.
Fachreferentin: "Da sind sie Experte und da mögen sie Recht haben.
Wenn es um Gleichstellung oder Menschenrechte geht, ist das nicht auf
unserer Ebene zu diskutieren, sondern ein Thema, dass die Politiker
klären müssen."
Da die Adoption auf einem Landesgesetz beruht, stellt sich die
Frage, ob in einem anderen Bundesland, das Paar eine Zulassung evt.
bekommen könnte. Z.B. in Wien haben vor einigen Jahren zwei ebenfalls
blinde Paare bereits Kinder adoptiert und den Kindern geht es sehr
gut. "Wenn sie sich in einem anderen Bundesland bewerben, werden wir
diesen Behörden unsere Unterlagen zur Verfügung stellen. Was die dann
entscheidet, können wir nicht sagen", meint die Fachreferentin der BH
abschließend.
Die Ablehnungsgründe sind unverständlich, sagen die
Sachverständigen für Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie, Mag.a
Guserl und Dr. Istok. Denn das Paar sei grundsätzlich nach
sorgfältiger Überprüfung, aus Ihrer Sicht geeignet, ein Kind zu
adoptieren - für ein blindes Kind sogar überdurchschnittlich. Dass
ihre Gutachten für die OÖ-Behörde egal sind, befremdet sie.
Viele Menschen sind erbost, angesichts der ungerechten Behandlung
des blinden Paares. Zu klären ist auch die politische Verantwortung.
Es mutet seltsam an, dass der für Jugend, Soziales und Behinderte in
OÖ zuständige SPÖ LH-Stv. Ackerl, sich nicht für Menschen mit
Behinderungen einsetzt.
Das blinde Paar kämpft weiter um die Rettung eines blinden
Waisenkindes
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz von OÖ nach Wien verlegt. Der Antrag
zur Adoption eines blinden Waisenkindes wurde bereits in Wien
eingebracht. Das Paar und viele Unterstützer aus Politik, Medien,
Verbänden und die Behindertenanwaltschaft hoffen sehr, dass die Stadt
Wien genügend Mut aufbringt. Denn befürchtet wird, dass ein neues
Verfahren, von "Parteifreundschaften" zwischen Wien und OÖ bzw.
Interventionen der BH, verhindert wird. "Wir wünschen uns, dass die
Stadt Wien uns eine faire Chance bei einer Neuüberprüfung gibt", so
Dallinger und Janoschek.
Unabhängig von einem neuen Verfahren in Wien, wurde am 9.6.2011
die Klage wegen Diskriminierung aufgrund Behinderung durch das Land
OÖ bei Gericht eingebracht. Denn für Janoschek, der auch Präsident
von freiraum-europa ist, einem gemeinnützigen Verband, der sich für
ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und barrierefreies Leben für
alle Menschen einsetzt, geht es jetzt um die Gerechtigkeit für alle
Menschen mit Behinderungen.
Das Paar hofft, dass sie die Volksanwaltschaft auch bald
unterstützt. Immerhin hat diese bereits im Jänner ein
Ermittlungsverfahren wegen Missständen in der Verwaltung gegen die BH
Linz-Land aufgenommen, und es ist sehr zu hoffen, dass diesbezüglich
bald ein Ergebnis feststeht.
Es ist auch an der Zeit, dass der OÖ-Landtag die Meinung seiner
leitenden BH-Fachreferentin aufnimmt. Dass nämlich die Frage der
Gleichstellung und Menschenrechte, im Zusammenhang mit diesem
Adoptionsverfahren, politisch zu klären sei. Jetzt sollten die
Parteien sagen, ob sie auf Seite der Menschenrechte und
Gleichstellung, oder auf Seite eines alten
OÖ-Jugendwohlfahrtsgesetzes stehen. Sie sollten bekennen, ob Ihnen
das Leben eines blinden Waisenkindes etwas bedeutet. Aber auch der
Nationalrat und der Bundesminister für Familie und Jugend sowie der
Bundespräsident sollten in OÖ für die Einhaltung von
Bundesverfassung, Bundesgesetzen und völkerrechtlich verbindlicher
Verträge sorgen.
Die Unterlagen der Pressemappe finden Sie im PDF-Format als Download
unter folgendem Link vor:
http://www.freiraum-europa.org/index.php?menuid=72&reporeid=326
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit Dietmar R. Janoschek Präsident und Geschäftsführer Tel.: +43 699 141 323 45 [email protected] Leonhard Stöllinger, Bakk. phil. PR und Marketing Tel.: +43 699 141 323 50 mailto:[email protected] Interessenvertretung, Beratung, Planung, Akademie, Produkte für Barrierefreiheit. www.freiraum-europa.org
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