- 10.06.2011, 09:21:04
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Nicht mehr viel Zeit für Einkommenssteuererklärung: Frist endet am 30. Juni
AKNÖ: Auch viele ArbeitnehmerInnen betroffen
Wien (OTS/AKNÖ) - Wer im Vorjahr neben seiner Arbeit mit einem
Werkvertrag oder einer selbstständigen Tätigkeit etwas dazuverdient
hat, sollte sich beeilen: Dieses Zusatzeinkommen ist steuerpflichtig.
Und die Frist für die notwendige Einkommenssteuererklärung endet am
30. Juni, macht AKNÖ-Expertin Elisabeth Holub aufmerksam.
"Unsere Haupttätigkeit ist es, ArbeitnehmerInnen zu helfen, zu viel
bezahlte Steuern zurückzuholen", sagt AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth
Holub. "Allerdings kann es auch vorkommen, dass man dem Finanzamt
Geld schuldet." Besonders häufig sei das der Fall, wenn
ArbeitnehmerInnen ihr Einkommen mit Nebenbeschäftigungen aufbessern.
"Einkünfte aus Werkverträgen oder einer selbstständigen Tätigkeit
beziehungsweise einem freien Dienstvertrag unterliegen grundsätzlich
der Einkommenssteuerpflicht. Zwar gibt es eine Freigrenze von 730
Euro im Jahr - wer im Vorjahr mehr verdient hat, kann noch bis 30.
Juni das Einkommenssteuerformular E1 elektronisch beim Finanzamt
abgeben", erklärt Holub. "Fristverlängerungen gibt es nur bei
Begründung." Der gleiche Termin gelte auch für die Umsatzsteuer- und
die Körperschaftssteuererklärung für 2010.
Anders sieht es für ArbeitnehmerInnen aus, die bei mehreren Firmen
gleichzeitig beschäftigt waren, zum Beispiel mit einem geringfügigen
Nebenjob. "Diese Betroffenen müssen ihre lohnsteuerpflichtigen
Einkünfte bis 30. September beim Finanzamt einreichen", erklärt die
AKNÖ-Expertin. "Das gleiche gilt, wenn man den
Alleinverdienerabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale zu Unrecht
bezogen hat und natürlich auch für PensionistInnen, die zwei
Pensionen beziehen".
Informationen zum Steuerrecht finden Sie auf
noe.arbeiterkammer.at/steuer.htm
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Steuerrecht, Elisabeth Holub
01/58883 - 1401
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