• 06.06.2011, 12:02:03
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Neue technische Grundlagen im Radverkehr

KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) präsentiert neue technische Grundlagen im Radverkehr.

Wien (OTS/KFV) - Radfahren ist gesund, günstig, umweltfreundlich
und emissionsfrei. Bei kurzen Weglängen (bis ca. 5 km) ist das Rad
sogar oft das schnellste aller Verkehrsmittel. Diese Argumente sind
sowohl für den Einzelnen, als auch gesamtgesellschaftlich positiv, so
dass der Radverkehr gefördert werden soll. In der neuen Richtlinie
RVS 03.02.13 "Radverkehr" (März 2011), die von der
Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) herausgegeben
wurde, werden die neuen technischen Grundlagen für den Radverkehr
vorgestellt.

Ziele für den Radverkehr
"Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist daher ein grundlegendes Ziel
für den Radverkehr. Das subjektive Sicherheitsgefühl soll erhöht,
Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern sollen vermindert werden",
erläutert Klaus Robatsch, Leiter des FSV-Arbeitsausschusses
Radverkehr. Potenzielle Ziel- und Quellpunkte sollen gut verbunden
werden, damit das Radfahren attraktiv ist, wobei Umwege und
Steigungen zu vermeiden sind. Radverkehrsplanung ist eine integrierte
Planung und soll vor allem auch auf den Fußgängerverkehr Rücksicht
nehmen. Das bedeutet, dass Radverkehrsplanung mit der Raumplanung
(örtliche und überörtliche Entwicklungs-Konzepte,
Flächenwidmungsplanung) und der Gesamtverkehrsplanung abzustimmen
ist.

Unterschiedliche Bedürfnisse von Radfahrern im Alltags- bzw.
Freizeitverkehr
Alltagsradfahrer sind zielorientiert unterwegs, fahren zügig und
suchen Abkürzungen, wenn die Radwegführung mit Umwegen verbunden ist.
Radfahrer, die ihre täglichen Wege mit dem Rad zurücklegen, fahren
eher Ziele im dichtbebauten Ortsgebiet an und sind meist geübte
Radfahrer, die alleine unterwegs sind. Für diese Radfahrer ist als
Planungsgrundlage Sicherheit, Geschwindigkeit, Direktheit, Komfort
und Attraktivität wichtig. Im Gegensatz dazu fährt der Freizeitradler
eher gemütlich, akzeptiert die Radwegführung - auch wenn sie mit
Umwegen verbunden ist. Freizeitradler bevorzugen selbstständig
geführte Radwege, eine Routen-Beschilderung und Wegweisung (Fern- und
Nahziel, Entfernungsangabe). Neben der Sicherheit sind bei der
Planung Erlebnis- und Erholungswert, Komfort und Attraktivität zu
berücksichtigen.

Neuerungen in der 23.StVO-Novelle
Mit Inkrafttreten der Novelle mit 31. Mai 2011 gibt es Neuerungen für
den Radverkehr:
-Radfahrer dürfen sich ungeregelten Radfahrerüberfahrten nur mit
einer Geschwindigkeit von max. 10 km/h nähern. Bisher galt die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Radfahrerüberfahrt; diese ist
nun nicht mehr besonders geregelt.
-Ein neues Verkehrszeichen, das einen Schutzweg und eine unmittelbar
daneben liegende Radfahrerüberfahrt anzeigt und an Stelle der bisher
erforderlichen zwei Zeichen angebracht werden kann.
-Bei Kreuzungen mit zwei parallelen Haltelinien ist es einspurigen
Fahrzeugen erlaubt, im Falle eines angehaltenen Verkehrs, bis zu der
dem Kreuzungsmittelpunkt näher liegenden Haltelinie vorzufahren.
-Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
-Neu ist auch das Gebot der Rücksichtnahme: Die Verkehrsteilnehmer
haben ständige Vorsicht walten zu lassen und gegenseitig Rücksicht zu
nehmen.

"Für die Förderung des Radverkehrs ist die Errichtung eines
zusammenhängenden, engmaschigen, geschlossen Radverkehrsnetzes mit
den notwendigen Infrastruktur-Einrichtungen - z.B.: Radabstellanlagen
- notwendig. Bei hohen Kfz-Geschwindigkeiten gehört der Radverkehr
vom Kfz-Verkehr getrennt, bei geringeren Kfz-Geschwindigkeiten ist
der Mischverkehr zu bevorzugen", schließt Robatsch.

Rückfragehinweis: Dr.Johanna Karner, KFV (Kuratorium für

Verkehrssicherheit), Tel.: 05 77 0 77 - 1903,  E-Mail:
[email protected]

Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis: Dr. Johanna Karner, KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit),Tel.: 05 77 0 77 - 1903, E-Mail: [email protected]

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