- 06.06.2011, 08:35:36
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Hundstorfer: Neue Regelungen bei Pflegegeld-Einstufung - Pflegefachkräfte können Höhereinstufungen vornehmen
Wien (OTS/BMASK) - "Ab dem 1.1.2012 werden auch Pflegefachkräfte
beim Pflegegeld Höhereinstufungen vornehmen", erläuterte
Sozialminister Rudolf Hundstorfer Montag im ORF-Morgenjournal. Diese
Neuerung im Pflegevorsorgesystem ist das Ergebnis eines
Pilotprojekts, das seit Oktober 2010 in fünf Bundesländern gelaufen
ist. Ab der Pflegestufe 4 werden künftig bei Anträgen auf Erhöhung
des Pflegegeldes diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung
befasst. Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend der
Zuerkennung des Pflegegeldes machen wie bisher Ärzte, da dafür in
jedem Fall eine ärztliche Diagnose erforderlich ist, unterstrich der
Sozialminister. ****
Das Pilotprojekt wurde vom BMASK in Kooperation mit der
Pensionsversicherungsanstalt und dem Österreichischen Gesundheits-
und Krankenpflegeverband ÖGKV durchgeführt. In diesem Rahmen
erfolgten zwei getrennte Begutachtungen zur Feststellung des
Pflegebedarfes auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) und der
geltenden Einstufungsverordnung (EinstV) durch medizinische und
pflegerische Sachverständige. So erfolgten in ca. 1.000 Fällen
zeitgleiche Hausbesuche durch ÄrztInnen und Pflegefachkräfte in den
Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien.
"Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass das Pflegefachpersonal
besonders bei der Einstufung in den höheren Pflegegeldstufen hohe
Kompetenz aufgewiesen hat. Als Folge des Projekts ist daher eine
Änderung bei der Beurteilung von Erhöhungsanträgen vorgesehen",
unterstrich Hundstorfer.
Nach den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen ist nämlich für
die höheren Stufen neben dem zeitlichen auch ein qualitatives Ausmaß
des Pflegebedarfes relevant. Wie sich gezeigt hat, sind dafür die
diplomierten Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Fachkompetenz besonders
befähigt, Begutachtungen in diesen Stufen durchzuführen. "Durch das
Pilotprojekt wurde festgestellt, dass diplomierte Pflegefachkräfte
zur Begutachtung des Pflegebedarfes geeignet sind", sagte
Hundstorfer.
Bei der Begutachtung durch das Pflegepersonal müsse besonders auf
die Unabhängigkeit der Pflegefachkraft geachtet werden; sie darf
daher in keinem Betreuungsverhältnis zu den von ihr begutachtenden
Pflegebedürftigen stehen, schloss der Sozialminister. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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