• 01.06.2011, 13:47:29
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Lopatka: Briefwahl ist eine wichtige Wahlmöglichkeit

Experten begrüßen Vorschläge zur Reform der Briefwahl

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Stimmabgabe per Brief wird von der
Bevölkerung immer mehr angenommen. Bei der letzten Nationalratswahl
wurden bereits 9,2 Prozent (586.451 Stimmen) der gültig abgegebenen
Stimmen per Brief abgegeben. Die Briefwahl ist ein Modell der aktiven
Wählerbeteiligung, das sich in mehr als 100 Staaten bewährt hat.
Trotzdem müssen wir aufgrund der bisherigen Erfahrungen an manchen
Stellen das Wahlrecht anpassen, um jeden Missbrauchsversuch bei der
Briefwahl auszuschließen. Der nun vorgelegte Vorschlag zur Reform der
Briefwahl wurde von Verfassungsexperten beim Hearing durchaus begrüßt
und unterstützt. Das sagte heute, Mittwoch, der neugewählte
stellvertretende Obmann des Verfassungsausschusses Abg. Dr. Reinhold
Lopatka im Anschluss an das Expertenhearing im Verfassungsausschuss.
Lopatka ist Abg. Mag. Wilhelm Molterer als
Ausschussobmann-Stellvertreter und ÖVP-Fraktionsführer im
Verfassungsausschuss nachgefolgt.

Verfassungsexperte DDr. Heinz Mayer hielt in seiner Stellungnahme
fest, dass mit der vorliegenden Briefwahlreform taktisches Wählen
verhindert und eine Manipulation bei der Antragstellung stark
unterbunden werde. "Das entspricht unserer Intention, dass die
Stimmabgabe als eines der wichtigsten Grundrechte eines jeden
einzelnen Staatsbürgers frei von Missbräuchen und
Manipulationsversuchen erfolgen kann", sagte Lopatka.

Konkret müssen laut vorliegendem Gesetzentwurf Wahlkarten in Hinkunft
spätestens um 17 Uhr des Wahltags bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Ansonsten werden sie nicht bei
der Stimmauszählung berücksichtigt. Damit will man eine Stimmabgabe
nach Vorliegen der ersten Hochrechnungen zur Gänze ausschließen. Um
ein rechtzeitiges Ausstellen der Wahlkarten zu ermöglichen, ist
geplant, die Fristen für die Einbringung von Wahlvorschlägen um eine
Woche vorzuverlegen. Sowohl am Wahltag als auch am Tag vor der Wahl
soll eine Abgabemöglichkeit der Wahlkarten vor Ort zwischen 8 und 17
Uhr sichergestellt sein. Wer eine Wahlkarte beantragt, soll sich
künftig entweder bei der Antragstellung oder bei der Zustellung
legitimieren müssen.

Dass mit der Novelle der Anachronismus, das Haus Habsburg vom
passiven Wahlrecht auszuschließen, ein Ende finden werde, sei
begrüßenswert, so Lopatka abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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