OTS0162   31. Mai 2011, 11:38

Hundstorfer zu Pflegepaket: Finanzierung der Pflege gesichert - große Verwaltungsreform bei Pflegegeld

Pflegefonds mit 685 Mio. Euro beschlossen - Auszahlende Stellen beim Pflegegeld von 303 auf 8 reduziert


"Mit dem heute beschlossenen Pflegefonds
wird die Kostensteigerung der Länder und Gemeinden im Bereich der
Pflegedienste für die kommenden Jahre abgedeckt. Mit dem Beschluss im
Ministerrat haben wir einen großen Schritt zur nachhaltigen
Finanzierung der Pflege gesetzt. Die Arbeitsgruppe zur Strukturreform
im Pflegebereich wird bis Ende 2012 Ergebnisse vorlegen, die eine
nachhaltige Lösung der Pflegefinanzierung beinhaltet", sagte
Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem Ministerrat im
Rahmen der Regierungsklausur am Semmering. Der Bund beteiligt sich zu
zwei Drittel, Länder und Gemeinden zu einem Drittel. Die Gesamthöhe
beträgt für 2011-2014 Euro 685 Millionen, und zwar für das Jahr 2011
Euro 100 Millionen, für das Jahr 2012 Euro 150 Millionen, für das
Jahr 2013 Euro 200 Millionen und für das Jahr 2014 Euro 235
Millionen, berichtete Hundstorfer. ****

Die Mittel dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden.
Das Pflegefondsgesetz regelt die Mittelaufteilung an Länder und
Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für die Sicherung und den
Ausbau von Pflegeleistungen (mobile Dienste, Tageszentren,
Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, Case- und Caremanagement etc.).
Dabei haben die Länder Spielraum in der Schwerpunktsetzung (z.B.
mobil vor stationär) entsprechend ihren Aufbau- und
Versorgungsplänen. Das Pflegefondsgesetz beinhaltet die Schaffung
einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik und
die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern
und Gemeinden gemeinsam fixierter, transparenter Kriterien.

Zwt.: Pflegegeld: nur noch 8 anstatt 303 auszahlende Stellen

Ein wichtiger Schritt für eine Verwaltungsreform wurde beim
Pflegegeld gesetzt. Denn die Zahl der Pflegegeld-Träger wird von
derzeit 303 auf 8 reduziert, unterstrich der Sozialminister. Bisher
waren für 74.000 Bezieher des Landespflegegeldes 280 auszahlende
Stellen zuständig. Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und der
vergleichsweise hohen administrativen Belastung kleinerer Träger soll
nun eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren.
Dies entspricht auch der generellen Kompetenzaufteilung, die alle
Geldleistungen beim Bund zusammenlegt und alle Pflegedienstleistungen
bei den Ländern.

Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes
werden daher vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine
Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des
Jahresaufwandes 2010 (372 Mio. Euro). Diese Regelung gilt bis zum
Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Über die
Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Strukturreform
beraten. Auch der Bund reduziert seine Entscheidungsträger von
derzeit 23 auf 8 Träger. "Damit wird eine kundenfreundlichere
Struktur geschaffen und eine deutliche Verkürzung bei der Zuerkennung
des Pflegegelds erreicht", schloss Hundstorfer.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0162 2011-05-31 11:38 311138 Mai 11 NSO0001 0421



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Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer,
Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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