- 30.05.2011, 09:59:34
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Änderungen für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe von Zivildienern
Zuständigkeit liegt nun beim Heerespersonalamt
Wien (OTS/BMLVS) - Mit 1. Juni 2011 ändert sich die Zuständigkeit
für die Zuerkennung von Familienunterhalt, Partnerunterhalt und
Wohnkostenbeihilfe für Zivildiener. Anstelle der
Bezirkshauptmannschaften und Bezirksämter werden derartige Anträge ab
nun durch das Heerespersonalamt erledigt. Dies ist eine Folge des
Budgetbegleitgesetzes 2011. Verteidigungsminister Norbert Darabos
folgt damit einem Wunsch der Landeshauptleute: "Der Zusammenarbeit
von Zivildienstserviceagentur und meinem Heerespersonalamt wird nun
Rechnung getragen. Durch Synergien konnte das Serviceangebot für
Zivildiener ausgebaut werden. Damit werden auch die Verwaltungskosten
für die Republik gesenkt." Jeder Zivildiener erhält nun bereits mit
seinem Zuweisungsbescheid einen vorausgefüllten Antrag auf
Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe.
Zusätzlich werden durch das Heerespersonalamt unter der Telefonnummer
0810/242 811 eine zentrale Servicenummer und auch die Möglichkeit der
elektronischen Antragstellung einschließlich der Handysignatur
angeboten.
"Es freut mich ganz besonders, dass wir durch diese neue
Zusammenarbeit mit der Zivildienstserviceagentur die
Bezirksverwaltungsbehörden, aber auch alle Gemeinden entlasten
können", betont Hofrat Thomas Mais, der Leiter des
Heerespersonalamtes. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab
1. Juni 2011 zusätzlich zu den bisherigen Verfahren für ihre
Soldatinnen und Soldaten auch die Anträge der jährlich mehr als
13.000 Zivildiener in der gewohnten Qualität und Effizienz
bearbeiten.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
mailto:[email protected]
http://www.bundesheer.at
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