• 30.05.2011, 08:28:44
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  • OTS0014 OTW0014

Wien: Abschaffung des Kleinen Glücksspiels!

Dazu passen zwei Sprüche: "Vom Regen in die Traufe" und "Dümmer geht (leider) immer" !

Wien (OTS) - Wenn scheinbar "gut gemeint" Verbote beschlossen und
ahnungslos die umfangreichen Konsequenzen ignoriert werden, gibt es
oft dramatische Schäden. Ein Verbot des "Kleinen" Glücksspiels, gemäß
dem neuen Glücksspielgesetz, bewirkt u.a. auch folgendes:

Statt einer verringerten Anzahl von stark regulierten
Glücksspielautomaten mit deutlich begrenzten Einsätzen und Gewinnen
(durch ein mögliches Wiener Landesgesetz), gibt es dann für die
Wiener Konsumenten trotzdem noch Hard Core VLT Glücksspielautomaten,
welche gemäß dem neuen Glückspielgesetz ganz allein dem
Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen. Für diese VLT
Glücksspielautomaten ist im neuen Bundesglücksspielgesetz
ausdrücklich keine Stückzahlbegrenzung festgelegt! Die Standorte
solcher Bundes-VLT Glücksspielautomaten werden vom Bundesminister für
Finanzen gemäß § 12a Abs.2 GSpG und nicht von der Stadt Wien
bewilligt.

Für den Spielerschutz der dann verbotenen, aber vergleichsweise
harmlosesten, Landesglücksspielautomaten (Einsatz: Euro 1.-/
Höchstgewinn: Euro 1.000.-), wären viel extremere und zusätzliche
Beschränkungen (siehe GSpG § 5 Abs. 5b) vorgesehen.

Auffallend geringer der Spielerschutz bei
"Bundesglücksspielautomaten". Ohne Rücksicht auf Logik und Realität
sind wichtige Spielerschutzmaßnahmen für die zehnfach gefährlicheren
Bundes-VLT Glücksspielautomaten, (Einsatz: Euro 10.-/Höchstgewinn:
Euro 10.000.-)in den geplanten VLT-Outlets, ausdrücklich nicht
vorgesehen: Keine Begrenzung der Stückzahl nach Einwohner. Keine
Identifikation der Spieler mittels eigener Spielerfotokarte direkt am
Automaten. Keine Begrenzung der höchstzulässigen Tagesspieldauer auf
maximal 3 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Keine Spieldauer von
mindestens 2 Sekunden pro Spiel. Keine maximale
Gewinnausschüttungsquote von 92%, um die Attraktivität zu verringern.

Es stellt sich damit auch die Frage, ob der Spieler - und
Konsumentenschutz nicht besser bei dem dafür zuständigen Ministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgehoben wäre, statt ihn
den, offensichtlich ganz anders gelagerten, Interessen - siehe
"Spielerschutz" im neuen GSpG, im Finanzministerium zu überlassen.

Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Pressesprecher,
Automatenverband.at, (01)920 3333

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