- 27.05.2011, 10:00:33
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EU-Kommissar Dalli bestätigt Kadenbach: Kein Aufschub des Käfigverbots bei Legehennen
SPÖ-Europaabgeordnete wird Zusage der Kommission überwachen
Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach hat von
EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli erstmals
offiziell bestätigt bekommen, dass das Verbot der herkömmlichen
Hühnerlegebatterien nicht weiter aufgeschoben wird. Kadenbach machte
in ihrer schriftlichen Anfragen an die Kommission darauf aufmerksam,
dass Polen das Inkrafttreten am 1.1.2012 hinauszögern möchte. Das
Bekenntnis der Kommission zum Käfigverbot begrüßt die
Europaparlamentarierin: "Ich werde am Thema selbstverständlich
dranbleiben und mich dafür einsetzen, dass es zu den längst
überfälligen Verbesserungen im Tierschutz kommt." ****
John Dalli antwortete Karin Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für
Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, auf ihre
Anfrage: "Was die Frage der Legehennen und die Durchführung der
Richtlinie 1999/74/EG angeht, so hat die Kommission Kenntnis von dem
Antrag der polnischen Behörden, die Anwendung des Verbots nicht
ausgestalteter Käfige aufzuschieben. Die Kommission hat jedoch nicht
die Absicht, einen Vorschlag auszuarbeiten, der den für das
Inkrafttreten des Verbots vorgesehenen Termin, nämlich 1. Januar
2012, verzögern würde."
Zum Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2003 gelten für alle nicht
ausgestalteten Käfige folgende Anforderungen: Jeder Legehenne müssen
mindestens 550 cm Käfigfläche zur Verfügung stehen. Den Tieren muss
ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog zur Verfügung stehen, dessen
Länge mindestens 10 cm, multipliziert mit der Zahl der im Käfig
befindlichen Tiere, beträgt. Jeder Käfig muss eine geeignete
Tränkvorrichtung besitzen. Bei über 65 Prozent der Käfigfläche muss
eine Mindesthöhe von 40 cm vorhanden sein; an keiner Stelle darf die
Käfighöhe unter 35 cm liegen. Der Boden muss so beschaffen sein, dass
die nach vorn gerichteten Krallen beider Ständer nicht abrutschen
können. Der Neigungswinkel des Bodens darf 14 Prozent bzw. 8 Prozent
nicht überschreiten, es sei denn, er besteht nicht aus Drahtgitter.
Die Käfige sind mit geeigneten Vorrichtungen zum Krallenkürzen
ausgestattet. Bau und die Erstinbetriebnahme derartiger Käfige sind
seit dem 1. Januar 2003 untersagt. Die Haltung in derartigen Käfigen
ist ab dem 1. Januar 2012 verboten. (Schluss) bj
Rückfragehinweis:
Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail: markus.wolschlager@europarl.europa.eu
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