• 25.05.2011, 10:07:14
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  • OTS0074 OTW0074

VKI: Flugausfall wegen Vulkanasche - Passagierrechte

Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung - keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung

Wien (OTS/VKI) - Wegen der neuerlichen Aschewolke aus Island haben
bereits die Flughäfen Bremen und Hamburg den Betrieb eingestellt.
Nach Medienberichten dürften ab dem späten Vormittag auch in Berlin
Starts und Landungen annulliert werden. Der VKI stellt klar, welche
Ansprüche von Flugpassagieren wegen der Annullierung von Flügen nach
der Fluggastrechte-Verordnung der EU geltend gemacht werden können.

Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die
Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder anderweitige
Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.

Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu:
Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder
Faxe oder E-Mails).

Dagegen steht - soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche
Umstände (Vulkanasche - Schließung des Flugraumes) zurückgeht - keine
weitere Ausgleichsleistung zu.

Der Verein für Konsumenteninformation informiert auf
www.verbraucherrecht.at ausführlich über Fluggastrechte.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Maria Ecker, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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