• 25.05.2011, 09:51:34
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VKI-Sammelklagen gegen AWD: OGH weist Verzögerungen durch AWD endgültig ab

Nach zwei Entscheidungen des OLG Wien hat nun der OGH endgültig einen Schlussstrich gezogen: Rekurse des AWD sind gesetzwidrig

Wien (OTS/VKI) - In den fünf Sammelklagen des Vereines für
Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD war (2.500 Geschädigte /
40 Mio. Streitwert) - nach Zulassung aller Klagen - ein Stillstand
eingetreten. Der AWD hatte gegen verfahrensleitende Beschlüsse der
Richter Rekurse eingebracht. Solche Rekurse sind nach der
Zivilprozessordnung unzulässig. Das hat in den Sammelklagen I und II
bereits das Oberlandesgericht Wien ausgesprochen. Nun hat der Oberste
Gerichtshof (OGH) endgültig einen Schlussstrich gezogen: Die
Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Die Konsequenz: Nun müssen in den
Sammelklagen I - III weitere Verhandlungen ausgeschrieben werden.

Der AWD versucht - seit Einbringung der Sammelklagen) - mit allen
Mitteln zu verzögern, dass sich die Gerichte mit dem zentralen
Vorwurf der "systematischen Fehlberatung" auseinandersetzen. Zunächst
hat man die Zulässigkeit der Sammelklagen bekämpft - erfolglos: Seit
Herbst 2010 steht fest, dass alle fünf Sammelklagen zulässig sind.
Dann hat man den ersten Beschluss im Rahmen des Verfahrens zum Anlass
genommen, dagegen wieder mit Rekursen vorzugehen. Durch alle
Instanzen wurde klar beschieden, dass gegen einen
verfahrensrechtlichen Beschluss kein Rechtsmittel zulässig ist.
Dennoch gelang es dem AWD, die Verfahren dadurch um etwa ein halbes
Jahr zu verzögern. Doch damit ist nun Schluss:

Der OGH hat - in Sammelklage III - nun endgültig klargestellt,
dass die Richter völlig zulässig vorgegangen sind und ihre
Entscheidung nicht anfechtbar ist. Die Konsequenz für die Verfahren:
In den Sammelklagen I bis III werden die Gerichte nun wohl im Herbst
Verhandlungen ausschreiben und in die Prüfung der Vorwürfe eintreten.

"Die Zeit der Verzögerung sollte damit vorbei sein", freut sich
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, über das Urteil.
"Wir erwarten nun auch die Vernehmung der ersten Geschädigten und
hoffen, dass die Gerichte zunächst ältere Menschen vorziehen werden."

Der AWD wiederholt seit Beginn der Sammelklagen immer wieder, dass
er zur Prüfung von Einzelfällen jederzeit bereit sei, eine globale
Lösung aber ablehne. Die erste Sammelklage wurde im Juni 2009
eingebracht, seit Jänner 2010 kennt der AWD alle klagsanhängigen
Fälle. "Es ist völlig unerklärlich, weshalb der AWD nicht zumindest
in jenen Fällen, in denen auch aus seiner Sicht falsch beraten wurde,
nicht längst Schadenersatz geleistet hat", so Kolba.

Während die SWISS LIFE - als Eigentümer des AWD - in öffentlichen
Erklärungen immer wieder in Aussicht stellt, dass man die Fälle
beilegen werde, verweigert der AWD Österreich sogar Verhandlungen
über einen Vergleich und versucht mit gesetzwidrigen Rechtsmitteln
die Verfahren nur zu verzögern. "Wir beobachten mit Interesse, wie
lange sich die SWISS LIFE diese Strategie des AWD Österreich noch
gefallen lassen wird", stellt Kolba abschließend fest.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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