• 24.05.2011, 16:21:18
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WKÖ- Klacska zu Wegekostenrichtlinie: "Durch Änderung droht höhere LKW-Maut"

Nationale Umsetzung muss mit Augenmaß erfolgen - Verpflichtende Zweckbindung der Erlöse für den Verkehr fehlt

Wien (OTS/PWK361) - Mit Skepsis sieht man in der Bundessparte
Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die
Einigung des Rats und des Europäischen Parlaments auf eine Änderung
der Wegekostenrichtlinie: "Schließlich geht es um viel für die
europäische Transportwirtschaft. Die mit der Richtlinie verbundenen
Kosten sind nicht nur für den Straßengütertransportsektor groß,
sondern auch für die gesamteuropäische Wirtschaft, denn dadurch droht
eine höhere LKW-Maut", betont Bundesspartenobmann Alexander Klacska.

Der Kompromiss, der nach beinahe dreijährigen, langwierigen
Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament gefunden wurde,
muss nun noch formell von den Gremien beider Vertragspartner
abgesegnet werden. Er räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein,
zusätzlich zu den Infrastrukturkosten auch die externen Schadstoff-
und Lärmkosten anzulasten, und erlaubt eine stärkere Differenzierung
der Infrastrukturkosten zur Stauvermeidung. "Das Verhandlungsergebnis
ist ein Kompromiss, der vom Entgegenkommen und Nachgeben beider
Verhandlungspartner geprägt ist. So fehlt beispielsweise die
Verankerung einer strengen, verpflichtenden Zweckbindung der gesamten
Erlöse aus den externen Kosten für den (Straßen-)Verkehr, um die
negativen Auswirkungen gleich an der Wurzel bekämpfen zu können."
Neben der Verankerung einer verpflichtenden "Minizweckbindung" der
Einnahmen aus den mit Querfinanzierungszuschlägen kombinierten
Gebühren für externe Kosten, sollen lediglich 15 Prozent der Erlöse
aus externen Kosten und Infrastrukturgebühren verpflichtend für
transeuropäische Netze zweckgebunden werden.

Durchgesetzt hat sich der Rat bei den Anreizen für
umweltfreundlichste Fahrzeuge der Euroklassen V und VI. Diese
Fahrzeuge sind für vier Jahre von den Kosten der Luftverschmutzung
befreit. Leider hat sich im Gegenzug dazu das Europäische Parlament
vorbehalten, dass eine Kumulierung von Mautaufschlägen und Gebühren
für externe Kosten ab Inkrafttreten der Richtlinie für EURO 0 bis II
und ab 2015 auch für EURO III Fahrzeuge erfolgen darf. "Nicht nur
wenn man hier an die jüngsten Bestrebungen der Verkehrsministerin,
einen Mautzuschlag im Unterinntal einzuheben, denkt, stellt dies für
die regionale Wirtschaft ein immenses Problem dar", erklärt Klacska.

Skepsis bei Differenzierung von Infrastrukturgebühren

Neben möglichen Aufschlägen für Lärm oder Luftverschmutzung
bereitet die erhebliche Differenzierungsmöglichkeit der
Infrastrukturkosten zur Vermeidung von Staus große Sorge. "Wenn auch
Rat und Parlament glücklicherweise erkannten, dass die Anlastung von
Staukosten als externe Kostenfaktoren nicht gerechtfertigt ist, halte
ich die Lösung, wonach eine Differenzierung der Infrastrukturgebühren
von bis zu 175 Prozent an fünf Stunden pro Tag zur Stauvermeidung
möglich ist, für verfehlt. Wird dieser Vorschlag in den
Mitgliedsstaaten umgesetzt, würden sich die Mautkosten pro Kilometer
je nach Tageszeit kräftig verteuern. Im Gegenzug soll es in der Nacht
billiger werden. Der klassische österreichische
Straßengütertransportunternehmer betreibt jedoch Verteilverkehr und
muss während der Stoßzeiten fahren. Diese Regelung brächte somit
enorme Vorteile für den Transitverkehr und benachteiligt den
österreichischen Zustellverkehr. Ich appelliere daher an die
österreichische Verkehrsministerin, diese "Kann-Bestimmung" nicht
umzusetzen."

"Wir werden den endgültigen Text eingehend prüfen. Ich werde mich
dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie eine
wirtschaftsverträgliche Lösung gefunden wird, die zu keiner
unvertretbaren Belastung der heimischen Betriebe führt", schließt
Klacska. (AC)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Bundessparte Transport und Verkehr
   Mag. Barbara Schneller
   Telefon: +43 (0)5 90 900 3207
   E-Mail: [email protected]

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